Rede · 21.02.2002 Wert der Provinzial

Angesichts der im letzten Jahr bevorstehenden Umwandlung der Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft hatte sich der Landtag im Mai 2001 noch mal mit der Übertragung der Pro-vinzialversicherungsgesellschaft vom Land an den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1995 beschäftigt. Es gab damals eine gewisse Unsicherheit darüber, ob der Landtag mit der Übertragung der Provinzial an den Sparkassen- und Giroverband Schleswig-Holstein auch eine spätere Umwandlung in eine Aktiengesellschaft zugestimmt hatte.
In einem interfraktionellen Antrag wurde deshalb noch mal formal festgestellt, dass der Landtag mit dem Beschluss zum Gesetz über öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten in Schleswig-Holstein auch gleichzeitig den Vertragsentwurf zur Übertragung der Provinzialversicherungsgesellschaft ge-billigt hatte, worin auch eine spätere Umwandlung zur Aktiengesellschaft vertraglich möglich ge-macht wurde.
Gleichzeitig stellte der Landtag aber auch klar, dass ein etwaig erzielter Übererlös aus dem Verkauf der Aktien ganz an das Land abgeführt werden muss, soweit nicht Rechte der Altversicherten beste-hen. Diese Frage ist nicht zuletzt deshalb von Brisanz, weil der Landesrechnungshof bereits in einer Stellungnahme 1994 empfohlen hatte, die öffentlich-rechtlichen Provinzial-Versicherungsanstalten vor der Übertragung auf den Sparkassen- und Giroverband in eine Aktiengesellschaft umzuwan-deln. Es ist - glaube ich - unbestritten, dass diese Vorgehensweise die Erzielung eines Kaufpreises ermöglicht hätte, der erheblich höher gelegen hätte als der seinerzeit erzielte Kaufpreis von 245 Mio. DM. Die Landesregierung und die Mehrheit des Landtages haben damals anders entschieden. Dennoch wurde im Vertrag von 1995 in Paragraph 3, Absatz 3 die Rechte des Landes an einem er-zielten Übererlös beim Aktienverkauf festgeschrieben.
Da die Umwandlung der Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft letztes Jahr be-vorstand, wurde die Landesregierung unter Punkt 3 des Antrages aufgefordert, zur Ermittlung des Wertes des in Rede stehenden Aktienpaketes der Provinzialversicherungen auf der Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens zu bestehen. Denn die entscheidende Frage war und ist ja: Wieviel Geld steht dem Land eventuell zu? Denn der dem Land zustehende Teil eines möglichen Übererlö-ses bezieht sich ja auf den Wert der Provinzial zum Zeitpunkt der Übertragung. Dieser Wert ist nicht leicht zu ermitteln und je mehr Zeit vergeht, je schwieriger wird es. Das Wertgutachten war also eine berechtigte Forderung des Landtages.
Im September 2001 ist die Provinzial-Versicherungsgruppe in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden. Und nun hören wir von der Landesregierung, dass sie der Aufforderung des Landtages nach Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens nicht gefolgt ist, weil ein Verkauf der Aktien und somit ein möglicher Übererlös ja nicht stattgefunden hat.
Aus Sicht des SSW ist das so nicht in Ordnung – denn der Landtag hat ja eindeutig auf die Einholung eines unabhängigen Wertgutachtens bestanden. Auch wenn der Sparkassen- und Gi-roverband die Aktien bisher nicht weiter verkauft hat, kann dieses ja noch geschehen. Und spätes-tens dann brauchen wir ja eine Bewertung über die Höhe eines möglichen Übererlöses. Von daher sind wir der Meinung, dass die Landesregierung selbstverständlich dem damaligen Landtagsbe-schluss umsetzen muss.

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