Pressemitteilung · 19.11.2010 Untersuchungsausschüsse: Chance wieder verpasst!

Der Landtag hat heute den Antrag des SSW abgelehnt, die Beweisaufnahme der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse künftig von Richtern oder Staatsanwälten vornehmen zu lassen. Hierzu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der SSW-Landtagsfraktion und SSW-Obmann im Untersuchungsausschuss zur HSH-Nordbank, Lars Harms:
„Der Landtag hat heute eine einzigartige Chance verpasst, die Beweis-erhebung in den Untersuchungsausschüssen schneller und effizienter zu gestalten. Die Argumente der anderen Fraktionen, dass damit die Kontrollrechte der Opposition beschnitten würden, halten nicht Stich, weil es unter allen Umständen den Fraktionen vorbehalten bleibt, vor und während der Beweiserhebung alle notwendigen Fragen zu stellen und nachher die Sachverhalte politisch zu bewerten.
Offensichtlich will man aber gar nicht auf das parteipolitische Geplänkel verzichten, das jede Zeugenvernehmung und jedes Beweisstück begleitet. Die Leidtragenden sind nicht nur die vielen Menschen, die Woche für Woche die Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss beruflich begleiten müssen. Es sind vor allem die Bürgerinnen und Bürger, die des allwöchentliche politischen Schauspiels überdrüssig sind und längst aufgegeben haben, der Aufklärung zu folgen.“

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Pressemitteilung · 30.09.2026 Minderheitenberichte: Jetzt ist der Erhalt auch parlamentarisch festgezurrt

Der Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags hat heute den gemeinsamen Änderungsantrag von SSW, CDU und Bündnis 90/Die Grünen zum Erhalt der kommunalen Minderheitenberichte beschlossen. Damit ist die ursprünglich von der Landesregierung geplante Streichung der Berichtspflicht vom Tisch. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Rede · 07.10.2026 Digitale Grenzen überwinden – Geoblocking im deutsch-dänischen Grenzland beenden

„Ein konkreter Ansatz wären besondere Regelungen für Minderheitenregionen: Lizenzgebiete könnten auf die Siedlungsgebiete anerkannter Sprachminderheiten im Nachbarstaat erweitert werden. Für uns hieße das: dänische Angebote für Südschleswig und deutsche Angebote für Nordschleswig.“

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Rede · 07.10.2026 Wenn das Geld fehlt, hilft auch kein flexibleres Haushaltsrecht

„Mehr Flexibilität im kommunalen Haushaltsrecht ist richtig – aber bei der Daseinsvorsorge zieht Schwarz-Grün die falsche Grenze. Dass Schwimmstätten nun berücksichtigt werden, begrüßen wir als SSW, doch für uns gehören auch Bibliotheken, Tierheime und Frauenhäuser zur kommunalen Daseinsvorsorge. Wir bedauern, dass der final vorliegende Gesetzentwurf dies nicht so vorsieht.“

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