Pressemitteilung · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) berichtet, ist die Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz in Schleswig-Holstein erneut gestiegen und hat erstmals die 3.000 Euro-Marke geknackt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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