Pressemitteilung · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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Die Landesregierung muss jetzt das Schlimmste verhindern und im Bundesrat gegen das CCS-Gesetz der Bundesregierung stimmen. Das fordert die SSW-Landtagsfraktion in einem Antrag* zur kommenden Landtagssitzung. Hierzu erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin des SSW, Sybilla Nitsch:

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Zur Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, die Landesbesoldung des Jahres 2022 wegen möglicher Verfassungswidrigkeit dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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