Press release · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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Zum Ergänzungsantrag der SSW-Ratsfraktion zu Drs. 1081/2025 „Istanbul Konvention", der heute im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit beraten wird, erklären Ratsmitglied Jaqueline Hörlöck, sozialpolitische Sprecherin der SSW-Ratsfraktion Kiel, und Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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Zur Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Antidiskriminierungsgesetz (Drs. 20/3798) erklärt der Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion Christian Dirschauer:

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