Press release · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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Heute wurde bekannt, dass das evangelische Flensburger Diako-Krankenhaus in Kürze vom katholischen Träger Malteser übernommen wird und dieser auch die alleinige Trägerschaft des neuen Fördeklinikums innehaben wird. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion und Flensburger Abgeordnete, Christian Dirschauer:

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Zur Debatte in der gestrigen Ratsversammlung zur 30-Prozent-Quote für geförderten Wohnraum erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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Die SSW-Ratsfraktion Kiel setzt sich für eine deutliche Reduzierung von Glücksspieleinrichtungen und eine höhere Vergnügungssteuer für Wettbüros und Spielhallen ein. Zu der Diskussion in der gestrigen Ratsversammlung erklärt Ratsherr Pascal Schmidt, finanzpolitischer Sprecher der SSW-Ratsfraktion Kiel:

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