Press release · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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In das Thema Verbot der Muschelfischerei in der Flensburger Förde ist endlich Bewegung gekommen, wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt (Drucksache 20/4730). Dazu erklärt der Flensburger Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Zum Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklärt die SSW-Landesvorsitzende Sybilla Nitsch:

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