Press release · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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„Der Öffentliche Gesundheitsdienst ist zu wichtig, um sich von Jahr zu Jahr durchzuhangeln und auf den Bund zu hoffen. Starke Gesundheitsämter brauchen starke Strukturen. Und starke Strukturen brauchen Verlässlichkeit. Alles andere wäre naiv und unverantwortlich.“

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„Der NDR meldete vor einigen Tagen, dass die Zahl der tödlichen Badeunfälle im Norden insgesamt rückläufig ist, in Schleswig-Holstein aber in 2026 gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Offenbar haben die zahlreichen Debatten im Landtag an der Prävention wenig bis kaum etwas ausgerichtet. Das ist entmutigend.“

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