Pressemitteilung · 10.03.2011 Lotto-Verbot für Hartz IV-Empfänger ist pervers

Zum Urteil des Kölner Landgerichts, dass Lottoannahmestellen nicht mehr Lose einer staatlichen Lotterien an Hartz IV-Empfänger verkaufen dürfen, erklärt der SSW-Landtagsabgeordnete und -Landesvorsitzende Flemming Meyer:

„Eine Rechtsgrundlage, die es ermöglicht, den Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger zu verbieten, ist einfach pervers. Wenn das Gericht meint, aufgrund der bestehenden Regeln einen solchen Beschluss treffen zu müssen, dann müssen diese Regeln schleunigst geändert werden. Dass die FDP diese Entscheidung nutzt, um abermals eine Liberalisierung des Glücksspiels zu propagieren, ist allerdings ebenso zynisch wie das Lottoverbot selbst.“

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Schleswig-Holstein will im Zuge der Krankenhausreform künftig sechs Kliniken als Maximalversorger einstufen. Der SSW fordert, dass darüber die Zukunft kleinerer Krankenhäuser und die medizinische Versorgung im ländlichen Raum nicht aus dem Blick geraten. Hierzu erklärt der Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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