Rääde · 21.03.2007 Änderung der Landesverfassung (Kinderrechte)

Prinzipiell gesehen ist der SSW weiterhin skeptisch, wenn es um die Aufnahme weiterer Staatszielbestimmungen in die Landesverfassung geht. Wir waren immer der Ansicht, dass weniger manchmal mehr ist und dass die Verfassung nicht für die plakative Proklamation von „Sonntagszielen“ taugt. Wenn wir trotzdem bedenkenlos für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung eintreten, dann hat es einen zentralen Grund: Im Gegensatz zu vielen anderen gesellschaftlichen Gruppen können Kinder nicht selbst gegen die Verletzung ihrer Rechte vorgehen oder sie gar einklagen.

Dieses Recht und diese Pflicht kommen natürlich zuerst den Eltern zu. Aber leider sind nicht alle Mütter und Väter in der Lage, die Rechte ihrer Kinder zu vertreten. Manche sind mit ihrer Elternrolle sogar derart überfordert, dass sie selbst die Rechte ihrer Kinder missachten. Um genau dieses Dilemma geht es bei der Änderung der Landesverfassung.

Die Kleinsten in unserer Gesellschaft können ihre Rechte nicht selbst einfordern. Deshalb sind viel zu viele Kinder dazu verdammt, stumm zu leiden – und aus diesem Grund muss der Staat ihnen einen besonderen Schutz bieten und für sie die Stimme erheben, wenn es niemand anderes tut.
Dies ist für den SSW das entscheidende Argument, weshalb die Kinderrechte in der Verfassung verankert werden müssen, um in dieser herausragenden Position als Leitfaden für alle staatliche Politik zu gelten.

Natürlich müssen dem auch konkrete Taten folgen - und Ministerin Trauernicht hat mit ihrer Ankündigung eines Kinderschutzgesetzes ja einiges aufgezeigt, was wir tun könnten, um Kinder vor Misshandlung und Verwahrlosung zu schützen. Es gibt aber noch viele andere Bereiche als den Kindesmissbrauch, wo die Kinderrechte gestärkt werden können und müssen, und deshalb kann ein Kinderschutzgesetz allein nicht die Verfassungsänderung ersetzen.

Letztlich ist auch die demographische Entwicklung ein Argument dafür, die Stellung und die Rechte der Kinder in Zukunft besonders herauszustreichen. In wenigen Jahrzehnten wird unsere Gesellschaft eine ältere sein. Es ist abzusehen, dass die Politik sich besonders um die Gunst der älteren Bürger bemühen wird, weil dort ein größeres Wählerpotenzial vorhanden ist. Damit die Kinder uns nicht aus dem Blickfeld geraten, macht es auch aus diesem Grund Sinn, ihre besonderen Rechte in der Verfassung zu betonen.

Für den SSW heißt dies, dass nur ein kinderfreundliches Land zukunftsfähig sein kann. Das ist aus unserer Sicht die Messlatte, wenn im politischen Raum das Bekenntnis für ein stärkeres kinder- und familienfreundliches Engagement beschworen wird. -  Wobei es regelmäßig so wirkt, als ginge es in jeder neuen Diskussionsrunde darum, das Rad neu zu erfinden. Dabei gibt die UN-Kinderrechtskonvention klar vor, welche politischen Akzente zu setzen sind: Alle Kinder haben gleiche Rechte und Anspruch auf lebenswerte Verhältnisse, die ihre Entwicklung fördern und ihnen möglichst optimale Zukunftsperspektiven eröffnen. Darum geht es und um nichts anderes.

Alles spricht also dafür, Kinderrechte mit Verfassungsrang auszustatten. Dass dies nun auch die CDU erkannt hat, legt ihr der SSW nicht weiter zur Last. – Manche müssen eben eine Extrarunde drehen, um zu begreifen, was Sache ist. Der SSW erwartet aber, dass sich die CDU in Schleswig-Holstein nun auch für ein Umdenken bei der Bundes-CDU  stark macht, denn: Was für eine Änderung der Landesverfassung spricht, gilt allemal auch für eine Änderung des Grundgesetzes: Es ist mehr als überfällig, dass auch das Grundgesetz deutlich zum Ausdruck bringt, dass Kinder eigene Rechte haben!

Mit dem Kinder- und Jugend- Aktionsplan Schleswig-Holstein, fangen auch wir in der Frage der Kinderrechte nicht bei Null an: Kinderschutz, Kinderbetreuung und Gesundheitsvorsorge waren in den vergangenen Monaten bekanntlich die zentralen Überschriften der Landtagsdebatten zu diesem Thema. Dabei werde ich in diesem Zusammenhang nicht weiter auf die getöteten Säuglinge in Kiel und Hamburg eingehen, denn so schrecklich die Vorfälle auch sind: sie wären weder mit dem Flensburger „Schutzengel-Modell“ noch mit anderen Kinderschutzmaßnahmen zu verhindern gewesen. Hier muss viel tiefer gegraben werden, um Ursachen bloß zu legen. – Dazu wird aber ganz sicher auch die Frage gehören, was solche Frauen in ihrer eigenen Kindheit an Leid erfahren haben.

Mit ihrer Initiative wollen die drei Oppositionsparteien also den Kindern in Schleswig-Holstein eine in der Landesverfassung verankerten Stimme geben. Das ist zum einen eine symbolische Stimme – was nicht unterschätzt werden sollte. Zum anderen wollen wir mit diesem Schritt festklopfen, dass Kinder und Jugendliche per se eigene Rechte haben. Daher auch meine Eingangsbemerkung, dass Kinderschutz allein unserem Ansinnen nicht gerecht wird. Es geht auch um Partizipation und um Beteiligungsrechte.

Als wir in Schleswig-Holstein das Kommunalwahlrecht für Über 16-Jährige einführten, gab es zu diesem Thema überall im Lande intensiv geführte Diskussionen. Daher stimmt es schon bedenklich, wie still es in den letzten Jahren um die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen geworden ist. Dass der Landtag letztes Jahr den Vorstoß der Kommunalen Spitzenverbände verhinderte, §47f der Gemeindeordnung – der die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommunalpolitik sichert -  als Bürokratieabbau abzuschaffen, zählt in diesem Zusammenhang nicht.

Es ist somit an der Zeit, dass der Landtag wieder aktiv wird, nicht nur wegen der anstehenden Kommunalwahl im nächsten Jahr, sondern auch, weil der Kinder- und Jugend- Aktionsplan Schleswig-Holstein genau dieses vorsieht. Soll heißen: Nach zehn Jahren mit dem neuen Kommunalwahlrecht brauchen wir im Grunde eine Grundsatzdebatte darüber, wie wir die demokratischen Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen weiter entwickeln können. Dabei wissen wir aus Umfragen, Gesprächen und Anhörungen, dass Kinder und Jugendliche dort mitbestimmen wollen, wo ihr Alltag stattfindet – also in erster Linie in Familien, Tagesstätten, Schulen und Vereinen. Vor diesem Hintergrund entsprechen Beteiligung und Mitbestimmung vor allem dem Anrecht der kleinen und jungen Menschen auf ein aktives Leben in der Demokratie. Zum anderen verfolgen sie das Ziel, Kinder und Jugendliche zu integrieren und das Interesse an demokratischer Teilhabe zu wecken.

Daher sage ich: Die Demokratie ist ein Prinzip, durch das sich unsere Gesellschaft ständig erneuern kann und muss. Wir müssen nur auch zulassen, dass manche Menschen die demokratische Organisation, wie wir sie heute haben, in Frage stellen. Es muss zulässig sein, die Rolle der Politikerinnen und Politiker zu hinterfragen; es muss legitim sein, die Rolle der Parteien in der Demokratie kritisch zu betrachten.

Mit der Aufnahme der Kinderrechte in unsere Landesverfassung erhalten wir die Chance, wieder mit Kindern und Jugendlichen ins Gespräch zu kommen – auf gleicher Augenhöhe sozusagen.  Diese Chance sollten wir unbedingt nutzen.

Wie notwendig dieser Dialog ist, zeigt sich meiner Meinung nach auch, wenn es um den praktischen Umgang mit Kinderrechten in unserer Gesellschaft geht. Daher regen wir an, dass wir im Ausschuss zu genau diesem Punkt eine Anhörung durchführen – auch mit dem Ziel zu durchleuchten, wie wir Kindern besser helfen können, ihre Rechte durchzusetzen. Nördlich der Grenze hat die dänische Kinderkommission zum Beispiel gerade eine neue Homepage eröffnet, wo Kinder alle möglichen Fragen loswerden können. Wo ihnen in einer verständlichen Sprache auch klar gemacht wird, was sie dürfen und welche Beschwerdemöglichkeiten ihnen zustehen.

2007 ist das Europäische Jahr der Chancengleichheit. Ziel der von der Europäischen Kommission ausgerufenen Initiative ist es, Diskriminierungen wirksam zu bekämpfen, die Vielfalt als positiven Wert zu vermitteln und Chancengleichheit für alle zu fördern.  – Aus Sicht des SSW geht es dabei nicht allein um ein Verbot von Diskriminierung, sondern auch um ein Gebot von Teilhabechancen – für jedes einzelne Kind in unserer Gesellschaft und zum Nutzen von uns allen.

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