Rääde · 25.09.1996 Änderung des Abgeordnetengesetzes

Die vorgeschlagene Änderung des Abgeordnetengesetzes hat zu einer Welle des Protestes in den Medien geführt. Das hängt sicherlich auch mit der Presseerklärung vom Bündnis 90/Die Grünen zusammen. Sie haben bekanntlich im Vorfeld unserer heutigen Debatte angekündigt, einer Anhebung der Diäten in diesem Jahr nicht zustimmen zu wollen. Die Begründung war, man könne den Bürgern nicht abverlangen, den Gürtel enger zu schnallen, wenn man den eigenen Gürtel um ein Loch erweitere.

Was ich angesichts des Protests der Bündnisgrünen nicht verstehen kann und was ich wirklich vermisse, sind die Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Wenn Sie so vehement gegen die Anpassung unseres Lohnes eintreten, ist nicht ganz zu verstehen, weshalb Sie nicht andere Vorschläge gemacht haben und versuchen, die Abgeordneten hiervon zu überzeugen.
Ich denke, daß wir die Grundentschädigung einmal getrennt von sonstigen Entschädigungen betrachten sollten. Diese Grundentschädigung soll um 1,5 % erhöht werden. Das sind 110,-- DM im Monat. Wenn wir uns einmal vor Augen führen, daß die Tarifabschlüsse zwischen ÖTV und Arbeitgebern für 1997 1,7% betragen und die Deutsche Angestelltengewerkschaft 1,3 % ausgehandelt hat, dann ist für mich nicht ganz zu erkennen, worin die Maßlosigkeit liegen soll.
Die Haltung der Bündnisgrünen in diesem Punkt ist aus unserer Sicht populistisch. Dadurch wird nur die Stimmung gegen Politiker angeheizt. Ich meine, wir sollten uns alle darin einig sein, daß Politiker für ihre Arbeit auch angemessen bezahlt werden müssen.

Der SSW begrüßt ausdrücklich, daß hinsichtlich des Übergangsgeldes und der Altersentschädigung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden soll. Ich denke, für uns alle steht fest, daß wir uns voll und ganz an das Ergebnis dieser Entscheidung halten werden.

Sollten gravierende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der zusätzlichen Entschädigungen bestehen, könnten wir uns sicherlich alle darauf verständigen, vorerst von der Veränderung dieser Regelungen abzusehen.

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