Rääde · 16.12.2009 Änderung des Landesverwaltungsgesetzes



Der Innenminister Ralf Stegner war 2006 zu 100 Prozent von der Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen überzeugt, die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung gefahrenabwehrrechtlicher
und verwaltungsverfahrensrechtlicher Bestimmungen gegen die Opposition durchgesetzt wurden. Stegner sah in der automatischen Kennzeichenerfassung eine eindeutige Erhöhung des Sicherheitsniveaus. Einen Grundrechtsverstoß könne er nicht erkennen: „Mir muss einmal jemand erklären, worin eigentlich der Grundrechtseingriff besteht, wenn Autokennzeichen für Sekundenbruchteile gespeichert (...) werden“, gab er vor drei Jahren zu Protokoll. Erklärt hat ihm das auch jemand, und zwar das Bundesverfassungsgericht.

Für den SSW stand allerdings schon vor dem Urteil fest, dass die allumfassende Erfassung millionenfacher Daten ein massiver Eingriff in die Bürgerrechte ist. Deutschland ist nun einmal eine Autofahrernation und damit geriet auf einen Schlag die ganze Nation in den Blick der Fahnder. Wir lehnen das Kennzeichen-Scanning ab, weil es das Grundrecht der Autofahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt – und das ist für den SSW ein hohes Gut.

Der vorliegende Antrag will die derzeitig ruhende Vorschrift gänzlich abschaffen; allerdings ist das in der Begründung formulierte Argument des fehlenden Fahndungserfolges zweitrangig. Umgekehrt ließen sich nämlich schlussfolgern, dass bei der Entdeckung eines einzigen Straftäters die Massenspeicherung gerechtfertigt sei. Das ist falsch. Das Kennzeichen-Sanning hat in Deutschland nichts zu suchen, weder in Schleswig-Holstein noch in einem anderen Bundesland.
Wer alle Bürger ausnahmslos als potenzielle Täter sieht, vergreift sich an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Das gilt im Übrigen auch für die Vorratsdatenspeicherung, die in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wird.

Die im Namen der Terrorismusabwehr erfolgte massive Verletzung der Bürgerrechte bis hin zur Verletzung der Privatsphäre hat ohne Zweifel unser Land verändert. Bürgerrechte drohen zum musealen Artikel zu werden, die man allenfalls noch im Lexikon nachschlagen kann; aber nicht mehr gelebt werden. Dabei müssen gerade wir Abgeordnete den Bürgerrechten jeden Tag wieder neu Geltung verschaffen.
Kein Kennzeichen-Scanning mehr in Schleswig-Holstein.
Der SSW sieht der Anhörung zum Gesetz mit großer Neugier entgegen.

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