Rääde · 29.06.2011 Änderung des Landeswaldgesetzes

Spätestens seit der Einführung der Landwirtschaft ist der Wald bei uns intensiv genutzt, abgebaut und auch ausgebeutet worden. Er wurde für Ackerflächen gerodet. Schweine fraßen sich an den Eicheln und Bucheckern satt, die zu neuen Bäumen hätten werden sollen, und Rinder zerbissen die neuen Triebe. Der Wald wurde vom Menschen als Brennholz und Holzkohle verfeuert und in Häusern und riesigen Schiffsflotten verbaut. Ende des 18. Jahrhunderts war der Wald schon fast ausgerottet, der Waldanteil lag bei einigen wenigen Prozent. Dass die Regenten der damaligen Zeit den traurigen Rest der Wälder unter Schutz stellten und mit der Aufforstung begannen, hatte aber rein ökonomische Ursachen. Entsprechend wurden primär Plantagen neu angelegt, Hochwälder in Monokultur, um an neues Bauholz zu kommen. Heute haben wir wieder einen Waldanteil von 10 %, aber mit den Folgen kämpfen wir immer noch.

Aber immerhin: Heute sind wir klüger – oder sollten wir klüger sein. Wir wissen um die Bedeutung intakter Ökosysteme, um die Wichtigkeit der Biodiversität und um die Funktion des Waldes für Luft und Klima. Außerdem wissen wir um den landschaftlichen, naturhistorischen und kulturhistorischen Wert und um die Freizeitfunktionen für die Menschen. Dieses Wissen ist aber auch eine Verpflichtung. Heute ist es einfach töricht, das Waldgesetz primär an den wirtschaftlichen Interessen der Holzproduktion auszurichten. Eben dies geschieht hier aber gerade.

Schleswig-Holstein hat 2004 ein Waldgesetz bekommen, das nicht nur die Forstwirtschaft regelt sondern auch der naturnahen Waldbewirtschaftung ein großes Gewicht verleiht. Eben diese Prioritäten werden aber mit dem Gesetz der schwarz-gelben Landesregierung wieder ausgehöhlt – und das konsequent in einer langen Reihe von Zusammenhängen. Ganz offensichtlich ist es dort, wo ökologische Standards aus dem Katalog der „guten fachliche Praxis“ einfach gestrichen werden. So sollen das Liegenlassen von Alt- und Totholz und der Verzicht auf weitergehende Entwässerungsmaßnahmen künftig nicht mehr zu den Standards der modernen Forstwirtschaft im Land gehören.

Es werden aber nicht nur die Naturschutzstandards gesenkt, um den Holzproduzenten entgegenzukommen. Auch wenn es um die Erstaufforstung und die Waldumwandlung geht, darunter das Abholzen, kommt diese Novellierung ihnen entgegen. Es ist schon ein Unterschied, ob es heißt: „Die Genehmigung ist zu versagen, wenn ---„ oder „ Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn nicht ---„ Dreht man den bisherigen Genehmigungsvorbehalt um, stärkt es den Antragsteller. Dabei ist das Risiko viel zu hoch, dass ohne fachliche Begründung Fakten geschaffen werden können, weil die Behörden personell nicht hinterherkommen. Außerdem werden die Kontrollfunktionen und Einspruchsmöglichkeiten der Naturschutzverbände ausgehebelt. Auch die Abschaffung des Schutzwaldes, die großzügigeren Fristen bei Waldumwandlung, der Verzicht auf ein öffentliches Vorkaufsrechts und die Streichung des Waldberichts sind deutliche Verschlechterungen. Da hilft es wenig, dass die CDU/FDP immerhin beim Betretungsrecht für Privatwälder nachgebessert hat.

Der SSW sieht – ebenso wie die Naturschutzexperten – keinen Grund, das bestehende Waldgesetz so massiv zu ändern. CDU und FDP wollen in unseren Wäldern neue Prioritäten setzen und wirtschaftlichen Interessen die Vorfahrt vor ökologischen Belangen geben. Die schwarz-gelbe Waldpolitik ist ein Rückfall in das 18. Jahrhundert, als Wälder als reine Holzproduktionsflächen eingerichtet wurden. Deshalb lehnt der SSW das neue Landeswaldgesetz ab.

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