Speech · 11.07.2007 Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes

Im Sommer 2004 hat der SSW der Privatisierung des Maßregelvollzugs im Zusammenhang mit dem Verkauf der Schleswiger Kliniken nur unter erheblichen Auflagen zugestimmt. Wichtig war uns dabei, dass die Staataufsicht durch den Beleihungsauftrag erhalten bleibt. Der Maßregelvollzug darf sich keinesfalls der Kontrolle durch den Landtag entziehen; das haben wir wiederholt unterstrichen. In Fragen der Privatisierung war für den SSW nicht nur die Frage der privaten oder der öffentlichen Trägerschaft entscheidend, sondern vielmehr die Frage, welche Folgen sich aus der Umstrukturierung für die Qualität der Arbeit, für die Patienten und für die Belegschaft ergeben werden. Klar ist: der Maßregelvollzug kann nicht unter marktwirtschaftlichen Prinzipien gesehen werden. Das geht ganz einfach nicht, weil der Maßregelvollzug die Freiheiten der Patienten einschränkt und genau dazu bedarf es demokratisch legitimierter Kontrolle. Darum sollten wir genau hinschauen, wenn der Maßregelvollzug geändert wird. Wir sollten bei aller Optimierung niemals die grundsätzlichen Erwägungen außer Acht lassen.

Man sollte allerdings auch nicht überregulieren: so will die Ministerin das Rauchverbot im Maßregelvollzug geregelt wissen. Sollte es allerdings zur Verabschiedung eines Rauchverbotes in allen öffentlichen Gebäuden, zu denen auch der Maßregelvollzug zählt, kommen, womit ich fest rechne, ist diese Regelung hinfällig.

Der Maßregelvollzug ist eine totale Institution, die den gesamten Lebens- und Existenzbereich der ihm anvertrauten Personen kontrollieren und beeinflussen kann. Darum sind Außenbeziehungen besonders wichtig, da sie einerseits die Grundlage der Resozialisierung bilden und ihnen andererseits eine korrigierende Funktion zum Leben im Maßregelvollzug zukommt. Eingriffe ins Brief-Post und Fernmeldegeheimnis sollten dementsprechend nur unter strengsten Auflagen möglich sein, so wie es der Entwurf jetzt vorsieht. Das und die Aufnahme des Rechts der Religionsausübung fallen eindeutig unter die Verbesserung der Rechte der Patienten im Maßregelvollzug. Es sollte selbstverständlich sein, dass den untergebrachten Personen die Teilnahme am Gottesdienst und andere religiöser Veranstaltungen gewährt werden müssen. Der SSW begrüßt in diesem Zusammengang ausdrücklich das Anhörungsrecht des Seelsorgers, wird damit der Patient nicht nur als Kranker, sondern auch als Person begriffen.

Unverständlich bleibt allerdings die Neuregelung der Weitergabe personenbezogener Daten. Der SSW hätte sich gewünscht, dass nicht nur die Weitergabe-Gründe erschöpfend genannt werden, sondern auch die Stellen, an die die Daten weitergegeben werden können, möglichst konkret benannt werden. Ich erhoffe mir im Weitergang der Beratungen noch eine klarere, eindeutige und damit bessere Formulierung in diesem Bereich. Auch über eine zeitnahe Vernichtung der Daten müssen wir uns Gedanken machen, damit Personen nach dem Maßregelvollzug nicht lebenslang mit diesen Daten in Verbindung gebracht werden.

Eine wichtige Neuregelung betrifft die Einbeziehung der Psychologen im Rahmen der externen Begutachtung, sofern sie eine zweijährige Tätigkeit im Maßregelvollzug nachweisen können. Somit kann eine ausreichende Erfahrung für die Begutachtung vorausgesetzt werden. Eine Person im Maßregelvollzug muss sich darauf verlassen können, dass eine Begutachtung so schnell wie möglich erfolgt. Bereits aus diesem Grund ist die Ausweitung des Kreises der Sachverständigen geboten. Der SSW begrüßt es ausdrücklich, dass die Sachverständigen zum Zeitpunkt der Begutachtung im Maßregelvollzug nicht beschäftigt sein dürfen. Diese innere Unabhängigkeit ist zentral für eine patientenorientierte Begutachtung, die die Gesetzmäßigkeiten der Organisation hinten an stellt.

Es bleibt in unserer Pflicht, nach einem gewissen Zeitraum die Effektivität all dieser Maßnahmen zu bewerten.


Weitere Artikel

Press release · 02.11.2026 Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Vor den Tafeln stehen die Menschen Schlange. Doch wie viele Menschen in Schleswig-Holstein tatsächlich von Ernährungsarmut betroffen sind, weiß niemand genau. Dabei reicht das Problem weit über diejenigen hinaus, die auf Lebensmittelspenden angewiesen sind. Der SSW fordert deshalb mit einem Landtagsantrag ein landesweites Handlungskonzept gegen Ernährungsarmut. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Press release · Kiel · 03.11.2026 Kieler Schuldenstand: Projekte überdenken, soziale Einschnitte abschwächen

Zu der Diskussion um das Kieler Haushaltsdefizit und die Entwicklung der Kieler Schulden erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

Weiterlesen

Event · 04.11.2026 Einwohnerversammlung Flensburg mitgestalten – Deine Meinung zählt!

Wie gut ist Flensburg auf Krisen vorbereitet? Und wie können Bürgerinnen und Bürger künftig direkten Einfluss auf die Stadtpolitik nehmen?Darum geht es bei der nächsten Einwohnerversammlung am 4. November 2026!

Weiterlesen