Speech · 14.11.2003 Änderung des Schulgesetzes

PRESSEINFORMATION
Um es gleich vorweg zu sagen: Der SSW wird der vorliegenden Änderung des Schulgesetzes nicht zustimmen. Ich werde meine Begründung dafür auch sehr kurz halten:

Erstens: Wir sind der Meinung, dass die Eltern bereits heute ausreichende Informationen von der Schule über die Entwicklung ihrer Kinder erhalten und erhalten können, wenn sie es denn auch selbst wollen. Die Informationspflicht der Schule gegenüber den Eltern, also zum Beispiel über die schulische Entwicklung und den Leistungsstand ihrer Kinder, ist unserer Meinung nach eine Selbstverständlich für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren. Deshalb brauchen wir auch keine gesetzliche Bestimmung. Sie ist schlicht und einfach überflüssig und führt nur zu mehr Bürokratie und gerade diese will doch die CDU eigentlich abbauen oder nicht?

Zweitens: Eine Informationspflicht der Schule gegenüber Eltern, deren Kinder bereits volljährig sind, besteht bisher nicht, und das hängt natürlich mit der Volljährigkeit zusammen. Genau wie man nicht halb schwanger sein kann, kann man nicht auch nur halb volljährig sein.
Wenn der Gesetzgeber beschlossen hat, dass junge Menschen mit 18 Jahren volljährig mit allen Rechten und Pflichten sind, dann muss man ihnen auch zutrauen, ihren schulischen Werdegang selbst zu regeln, ohne dass die Eltern gleich mit eingeschaltet werden.

Selbst, wenn die Schülerinnen und Schüler Widerspruch gegen eine schriftliche Unterrichtung der Eltern bei auffallendem Absinken des Leistungsstandards einlegen können, bleibt der Beigeschmack, dass die Volljährigkeit nicht respektiert wird.

Wir sind der Auffassung, dass es die Schule in beiden beschriebenen Fällen selbst in der Hand hat, um mit Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern oder eben bei Volljährigkeit nur mit den Schülerinnen und Schülern die angesprochenen Probleme zu bereden und zu lösen. Weiterhin hat die Schule die Möglichkeit, mit Erlaubnis der volljährigen Schüler auch die Eltern zu solchen Gesprächen mit einzuladen. Das geschieht ja auch in den allermeisten Fällen.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Informationspflicht ist jedenfalls nicht sehr hilfreich um die Probleme an unseren Schulen zu lösen.

Weitere Artikel

Press release · 02.11.2026 Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein

Vor den Tafeln stehen die Menschen Schlange. Doch wie viele Menschen in Schleswig-Holstein tatsächlich von Ernährungsarmut betroffen sind, weiß niemand genau. Dabei reicht das Problem weit über diejenigen hinaus, die auf Lebensmittelspenden angewiesen sind. Der SSW fordert deshalb mit einem Landtagsantrag ein landesweites Handlungskonzept gegen Ernährungsarmut. Dazu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Press release · 02.11.2026 LNG-Terminal Brunsbüttel droht zum nächsten Millionengrab zu werden

Eine neue Studie im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) kommt zu dem Ergebnis, dass synthetisches Methan als Ersatz für fossiles Flüssigerdgas zu ineffizient und zu teuer ist. Damit wachsen auch die Zweifel an der Zukunftsperspektive des LNG-Terminals in Brunsbüttel. Dazu erklärt die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

Weiterlesen

Press release · 30.10.2026 Finanznot der Kommunen: Landesregierung darf sich nicht hinter Gerichtsurteil verstecken

Das Landesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerden von 137 Gemeinden gegen den kommunalen Finanzausgleich für unzulässig erklärt. Zu der Entscheidung erklärt der Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen