Rääde · 11.09.2008 Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Der vorliegende Antrag vermischt meines Erachtens zwei Themenfelder: das Problem nicht-kompatibler Berufsqualifikationen sowie die Frage, wie Migrantinnen und Migranten im heimischen Arbeitsmarkt integriert werden können.
Um eines vorwegzuschicken: keines der Themen lässt sich im Handumdrehen per Antrag lösen.
Zunächst zur Problematik von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen: angesichts des anstehenden Facharbeitermangels ist es zur Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich, Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Im Zuge einer Freizügigkeit der Arbeitskräfte ist das natürlich keine Einbahnstraße. Auch deutsche Arbeitskräfte leiden darunter, dass ihre Abschlüsse im Ausland in manchen Fällen nur unter Schwierigkeiten anerkannt werden. Ich warne in diesem Zusammenhang allerdings vor Diskussionen, die eine Vereinheitlichung der beruflichen Qualifizierung anstreben. Wir wissen aus vielen europäischen Diskussionen, dass eine Vereinheitlichung in der Regel die Einigung auf dem niedrigsten Standard bedeutet – und langatmige Verhandlungen voraussetzt.
Ich bin allerdings auch davon überzeugt, dass Schleswig-Holstein bzw. die Landesregierung bezüglich dieser Fragestellung gar nicht tätig werden kann. Der Antrag verweist meines Erachtens zu Recht auf die EU-Richtlinien, die es zu ändern gilt. Doch eine vollständige Harmonisierung wird es sowieso nicht geben, dazu sind die Unterschiede in den jeweiligen nationalen Berufssystemen einfach zu groß. Hinzu kommt, dass es auch nicht in unserem Interesse sein kann, eine Harmonisierung herbeizuführen, denn die EU ist nicht zuständig für Berufsabschlüsse. Darum sollten wir unsere Anstrengungen auf die Entwicklung möglichst einfacher Anerkennungsverfahren richten.

Wo das Land allerdings direkt gefragt ist, ist die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in den heimischen Arbeitsmarkt. So mancher qualifizierte Akademiker oder Facharbeiter sitzt untätig herum, weil sich die Übersetzung seiner Zeugnisse hinzieht - oder er ist im Behördendschungel auf der Suche nach der kompetenten Stelle, wo seine Abschlüsse anerkannt werden. Auf diese Art und Weise werden eindeutig Ressourcen vergeudet.

Der schleswig-holsteinische Flüchtlingsrat bietet im Rahmen eines Projektes einen mehrsprachigen Wegweiser zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse an, der im Internet ständig aktualisiert wird. Das Ganze nennt sich „access“ und will die Migranten mit einem sicheren Aufenthaltsstatus bei der beruflichen Integration unterstützen. Es ist die Krux einer projektfinanzierten Vorgehensweise, dass auch bei nachgewiesener Notwendigkeit eine Maßnahme zeitlich begrenzt ist. Das Projekt arbeitete seit 2005 und bot Informationen über die Anerkennung von Schul- und Berufs-, und akademischen Abschlüssen, über zuständige Stellen und den Verfahren zugrunde liegende Regelungen. Die direkte Beratung endete allerdings im letzten Jahr. Das Projekt ist zwar beendet, der Beratungsbedarf natürlich nicht.

Ich weiß, dass die Kammern teilweise sehr engagiert die Informationssuchenden beraten und das natürlich kostenlos. Dennoch ist die kleinteilige Struktur sehr unübersichtlich für Ausländer. Sie müssen manchmal einen regelrechten Marathon durchlaufen, bis der richtige Ansprechpartner gefunden ist. Ob der dann auch tatsächlich den Abschluss anerkennt, ist dann wieder eine ganz andere Frage. Hier bot access wirklich einen guten und niederigschwelligen Zugang; diesem Beispiel sollten die Arbeitsagenturen folgen. Eine Verbesserung der Beratung ist auf jeden Fall anzustreben.
Ich denke aber, dass eine Projektfinanzierung dafür nicht ausreichend ist, sondern ganz gezielt die Arbeitsagenturen ein dauerhaftes Beratungsangebot zur Verfügung stellen sollten. Meines Erachtens wird der Beratungsbedarf eher zu- als abnehmen.
Die angeschnittenen Problemfelder sollten wir im Rahmen der Ausschussberatung vertiefen, indem wir weitere Informationen einholen, wie bei uns im Land die Anerkennung von Abschlüssen gehandhabt wird. Erst dann sollten wir über Maßnahmen entscheiden.

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