Rääde · 25.01.2002 Anonyme Geburten

Eines möchte ich mit 7-Zoll-Nägeln festmachen: Kinder haben ein Recht darauf zu wissen, wer ihre Eltern sind. Dieses Recht ist verfassungsrechtlich fundiert und auch die Kinder­rechts­konvention sieht dieses als ein verbrieftes Recht an. Es kann und darf deshalb nicht so einfach übergangen werden. Diesem Kinderrecht steht kein Anspruch der Mutter oder der Eltern auf eine anonyme Geburt gegenüber.

Es geht hier also bei der Debatte um anonyme Geburten einzig und allein um einen pragmatischen Schutz des geborenen Lebens. Das Recht des Kindes auf sein Leben muss andererseits schwerer wiegen als sein Anspruch auf Kenntnis seiner Abstammung. In diesem Sinne – und nur in diesem Sinne – können wir akzeptieren, dass Babyklappen und anonyme Geburten es ermög­lichen sollen, diese kleinen Leben zu retten.

Denn natürlich sind wir alle betroffen und erschüttert, wenn die Zeitung wieder vermeldet, dass ein Neugeborenes vor eine Krankenhaustür abgelegt oder gar im Müll aufgefunden wurde. Wir müssen verhindern, dass Frauen in Extremsituationen das Leben ihres Neuge­bore­nen und ihr eigenes aufs Spiel setzen. Wir wollen aber auch nicht, dass es leichter wird, sein Kind auszu­setzen und abzuschieben. Das ist das Dilemma, in dem wir uns befinden.

Die logische Konsequenz daraus ist dann allerdings, dass Gesetzes­ände­run­gen notwendig sind. Denn eine anonyme Geburt ist zwar heute schon machbar - das zeigt ja das vielzitierte Beispiel „Sternipark“ -, aber sie ist für die Beteiligten mit nicht zumutbaren Unwäg­barkeiten verbunden. Die konfliktgefüllte Situation der Krankenhausärzte muss geklärt sein, und auch die Frage der Kosten für die Entbindung und weitere gesundheitlichen Hilfen muss eindeutig geregelt sein. Wenn wir der Ansicht sind, dass es die Notlösung der anonymen Geburt geben muss, dann kann es nicht sein, dass dieses in einer Grauzone passiert und private Initiativen wie „Sternipark“ die Finanzierung übernehmen müssen. Wir brauchen eine entsprechende Änderung auf Bundesebene, die verfassungsrechtlich einwandfrei ist und gleichzeitig besser fundiert ist als der Gesetzentwurf der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion zum Personenstands­gesetz.

Wenn so viel zum Grundsätzlichen gesagt ist, dann möchte ich aber auch sagen, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag ohne den vorliegenden Antrag gut hätte leben können. Wir machen uns als Landesparlament lächerlich, wenn wir schon darüber abstimmen, dass wir eine interfraktionelle Bereitschaft auf Bundesebene begrüßen und unterstützen. Wir machen uns als Landesparlament lächerlich, wenn wir die Landesregierung auffordern sich auf Bun­des­ebene für etwas einzusetzen, das bereits interfraktionell auf Bundesebene Konsens sein soll. Und wir machen uns als Landesparlament lächerlich, wenn wir bereits - soweit dieses möglich und notwendig ist - die landesrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung einer bundes­recht­lichen Regelung schaffen, die in Berlin noch nicht einmal als Entwurf vorliegt.

Der Antrag der CDU ist wieder einmal gut gemeint aber schlecht ausgeführt. Wir müssen erkennen, dass wir auf Landesebene gegenwärtig noch nicht viel unternehmen können. Die CDU hat immerhin eine Bundestagsfraktion auf die sie einwirken kann – auch wenn die vermut­lich demnächst von der CSU dominiert werden wird. Der SSW möchte daher den kleinen Tipp geben, doch erst einmal diesen Weg zu wählen.

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