Rääde · 24.02.2012 Anträge zur Beruflichen Bildung

Wer sich noch mal die vielen Debatten zum Kooperationsverbot durch den Kopf gehen lässt, die wir hier im Landtag geführt haben, wird sich auch daran erinnern, dass die Berufliche Bildung in diesem Kontext kaum eine Rolle gespielt hat. Das Kooperationsverbot trifft aber die Berufliche Bildung gleichermaßen. Unser Ziel ist vor diesem Hintergrund auch, die Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung verstärkt in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussionen zu rücken. Konkret fordern wir die Einrichtung einer Bund-Länder-übergreifenden „Gemeinsamen Berufsbildungskonferenz“ nach dem Vorbild der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“, denn nach den Beschlüssen der Föderalismuskommission zum Kooperationsverbot gelang es, dieses Gremium ins Leben zu rufen, um die gemeinsamen Bund-Länder- Interessen im Wissenschaftsbereich nicht völlig den Bach runter fallen zu lassen. Denn klar ist, dass es im Bereich der Beruflichen Bildung in den kommenden Jahren massive Herausforderungen geben wird, die nur über die Klammerfunktion des Bundes zu lösen sind.

Die Einführung von Regionalen Berufsbildungszentren sollte sowohl die Schulautonomie als auch die regionale Berufsbildung stärken, damit die Regionen schneller auf Ausbildungsplatzbedarfe reagieren können und eine bessere Verzahnung von Theorie und Praxis erreicht werden konnte. Wie der vorliegende Bericht deutlich macht, sind diese Erwartungen bisher jedoch nur in Ansätzen erfüllt worden. Es gibt Regionen, in denen es eine Gründungsdynamik für RBZ gibt; andere haben sich entschieden, keine zu etablieren oder haben sich nach der Erprobungsphase gegen die Etablierung ausgesprochen oder möchten die Entwicklung der bestehenden RBZ erst einmal abwarten. Der SSW hat die Einrichtung Regionaler Berufsbildungszentren von Anfang an positiv gesehen. Wir betrachten diesen Prozess als wichtigen Schritt, um eine zeitgemäße Berufsbildung in unserem Land zu etablieren. Unser Ziel ist die flächendeckende Umwandlung von Berufsschulen in RBZ. Wir lassen uns dabei von der Vorgehensweise Niedersachsens leiten, wo nach einer festgelegten Frist diese Umwandlung verbindlich sein wird.
Der SSW steht also zur Forderung nach mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Autonomie für die berufsbildenden Schulen. Als Anstalten des Öffentlichen Rechts ist es ihnen auch möglich, sich diese neuen Rahmenbedingen zunutze zu machen. Das klappt wie gesagt einmal mehr und einmal weniger – entscheidend scheint in erster Linie die Unterstützung des Schulträgers, also der Kreise und kreisfreien Städte zu sein. Aber auch das Land agiert in bestimmten Fragen wenig hilfreich. Es kann nicht sein, dass Berufsschulen, die zu RBZ fusionieren, was die Stellen für Schulleitung angeht, schlechter gestellt sind als eigenständige Berufsschulen. Das ist wirklich kontraproduktiv, weil dadurch zum einen der Eindruck entsteht, als sei die Einrichtung von RBZ ein Sparkonzept; zum anderen wenig Wertschätzung für die Leistung zum Ausdruck gebracht wird, wofür eine Fusion von Beruflichen Schulen steht. Vielmehr sind Qualifizierungen für das Lehr- und Leitungspersonal der RBZ, eine an den zusätzlichen Aufgaben orientierte Vergütung und eine angemessene Personalstärke erforderlich.
Nach Meinung des SSW muss es künftig auch verstärkt die Möglichkeit geben, dass RBZ Träger von Weiterbildung werden. Ich kann mich noch gut an die ziemlich unerfreulichen Diskussionen in der Entstehungsphase der RBZ erinnern. Heute wissen wir viel mehr darüber, wie wichtig es ist, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen aus einer Hand zu bekommen. Das ist aus Sicht des SSW eine originäre Aufgabe der RBZ. Man könnte auch sagen, dass der damalige Kompromiss mit den Einrichtungen der privaten Wirtschaft seit Gründung eines privaten Wirtschaftsgymnasiums in Kiel aufgekündigt worden ist. Hier hat sich das Bildungsministerium völlig aus der Verantwortung gestohlen.

Als letztes sei genannt, dass es zum Thema Berufliche Bildung nunmehr drei Anträge gibt, die sich mit dem wichtigen Thema „Übergang von Schule zu Beruf“ befassen. Ich hoffe es wird möglich sein, diese Anträge im Ausschuss näher zu beraten. Für den SSW daher nur drei Stichworte: 1) Erstens bin ich der Auffassung, dass das von Bündnis 90/ Die Grünen bevorzugte Hamburger Modell sich nicht eins zu eins auf Schleswig-Holstein übertragen lässt. Meines Erachtens brauchen wir weiterhin die Berufsfachschule Typ 1. Wir sollten uns aber näher ansehen, welche Arbeit dort geleistet wird, und ob alles zielführend ist; die völlige Abschaffung würde aber jungen Menschen die Möglichkeit verbauen, sich schulisch weiterzuentwickeln. Statt jetzt alles abzuschaffen, wäre es aus Sicht des SSW durchaus wünschenswert, erst einmal Modellprojekte durchzuführen.2) Der SSW sieht die verstärkte Einbindung privater Träger in die Berufliche Bildung zunehmend kritischer. Viele Projekte laufen zum Beispiel nicht einmal ein Jahr, und oft genug muss man sich die Frage stellen, ob nicht die Nachhaltigkeit der Maßnahme auf der Strecke bleibt. Bei aller Sympathie für Produktionsschulen, so ist dies in der Vergangenheit oftmals ein großes Problem gewesen. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, das Konzept der Produktionsschulen in die Arbeit der RBZ zu integrieren.3) Auch der SSW sieht die Notwendigkeit, die Durchlässigkeit des Systems zu fördern. Das heißt für uns aber auch, dass es nicht angehen kann, dass der Übergang in die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums mit einem Versetzungszeugnis geschieht, während für das Gymnasium an Beruflichen Schulen außerdem bestimmte Noten in Kernfächern gefordert wird. Das hat mit Gleichwertigkeit wenig zu tun.
Übergeordnet besteht die zentrale Herausforderung darin, die verschiedenen Möglichkeiten der beruflichen Bildung zu optimieren und in ein landesweites, transparentes System einzufügen. Dazu ist für den SSW ein klar gestuftes, modulares Ausbildungssystem unabdingbar, das formell und informell erworbene Kompetenzen berücksichtigt und für alle offen steht.

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