Rääde · 21.03.2013 Asylrecht weiterentwickeln- Teilhabe und Chancen verbessern - Ressentiments bekämpfen

Deutschlands Asylrecht steckt immer noch in den 1990ern fest. Je näher man die Gegebenheiten beleuchtet, je mehr Anhaltspunkte wird man finden, die darauf hinweisen, dass die Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß ist. Der Antrag regt in diesem Zusammenhang gleich mehrere Veränderungen an.

Der SSW steht dem Arbeitsverbot schon seit Jahren kritisch gegenüber. Asylbewerber müssen so schnell wie möglich eine Chance zur täglichen Arbeit bekommen. Denn machen wir uns doch nichts vor, viele von ihnen werden einen Duldungsstatus bekommen. Das heißt, dass diese Menschen nicht kurzfristig, sondern langfristig hier bleiben werden und dazu brauchen diese Frauen und Männer regelmäßige Arbeit. Arbeit kann einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität und zur Integration dieser Menschen sichern. Und zu einem würdevollen Leben gehört unserer Meinung nach, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt sorgen darf. Das Arbeitsangebot muss in Zukunft nach Leistung, Motivation und Bereitschaft verteilt werden, unabhängig von Nationalität oder Aufenthaltsstatus. Die Menschen kommen nicht hierher, um den ganzen Tag fernzusehen, sondern weil sie sich hier ein neues und vor allem stabileres Leben aufbauen wollen. Zu einem solchen Leben gehört eben auch eine berufliche Beschäftigung.
Deshalb dürfen Asylsuchende nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt werden.

Dass eine Arbeitsaufnahme auch die staatlichen Kassen und somit auch die Bürger in diesem Land entlastet, ist darüber hinaus einleuchtend. Wer arbeitet, ist keine zusätzliche Belastung für den Sozialstaat. Mehr noch, Arbeit bedeutet auch eine Chance auf Integration sowie Partizipation am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Alltag. Und etwas Besseres kann es eigentlich sowohl für Einheimische als auch für Asylbewerber nicht geben.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Antrag dargelegt wird, ist der Aspekt der Sachleistungen. Der Vorrang von Sach- gegenüber Geldleistungen für Asylbewerber ist unserer Meinung weder zeitgemäß, noch finanziell vorteilhaft. Ganz im Gegenteil, Sachleistungen haben etwas Erniedrigendes. Sie entmutigen die Asylsuchenden zusätzlich in ihrer eigenständigen Lebensführung. Konsumgutscheine vermitteln das Gefühl von Minderwertigkeit und das unabhängig davon, ob das Herkunftsland des Asylbewerbers nun Serbien oder Syrien heißt. Das Bestreben vom Bundesinnenminister diesbezüglich ist nicht nur unmenschlich, sondern schafft Asylbewerber erster und zweiter Klasse. Darüber hinaus sind Sachleistungen für die Kommunen besonders kostspielig, weil sie die Vergabe der Sachleistungen gründlich administrieren und kontrollieren müssen.

Eine ganz andere Baustelle ist die Residenzpflicht. Auch hier macht man den Asylbewerbern das Leben noch schwerer, als es ohnehin schon ist. Ich möchte noch einmal klarstellen: Asylbewerber sind nicht das Problem, sondern sie haben ein Problem, das wir lösen können. Mobilität ist ein ganz entscheidender Faktor, um arbeiten und auch vernünftig leben zu können. Deshalb sollten Asylbewerber auch die Möglichkeit bekommen, sich dort niederzulassen, wo ihre Arbeit gebraucht wird. Dazu brauchen wir eine Lockerung der Residenzpflicht auf Bundesebene, beispielsweise mittels einfacher Meldeauflagen, wie es auch in anderen EU Staaten üblich ist. Mehr noch, man müsste hier ernsthaft erwägen, ob die deutsche Erfindung der unsichtbaren Grenzen innerhalb der Bundesrepublik endgültig abgeschafft werden kann. Ein einheitliches menschenwürdiges System ist auf EU-Ebene schon lange überfällig. In Zukunft sollte sich ein Flüchtling nicht mehr überlegen müssen, in welches EU-Land er fliehen sollte, um Asyl zu bekommen zu können. Das Asylrecht muss jetzt endlich im Jahre 2013 ankommen und EU-weit einheitlich sein. Denn mit veralteten Regelungen ist niemanden geholfen, dies gilt besonders für die Asylsuchenden. Das Asylrecht auf Bundes- und EU-Ebene leidet unter einer massiven Stagnation.
Jahr für Jahr reihen sich die verstrichenen Kompromisse aneinander. Und Jahr für Jahr rennt die Bundesrepublik den Urteilen der Gerichte in Luxemburg und Karlsruhe hinterher. Eine Erfolgsgeschichte sieht anders aus.

Wir müssen uns endlich von dieser Stagnation befreien. Die folgenden Ausschussberatungen werden dazu hoffentlich beitragen können.

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