Rääde · 26.09.2012 Atomausstieg verbindlich umsetzen

Allen war von vornherein klar, dass die Energiewende ein politischer Kraftakt ist, der uns noch lange beschäftigen wird und der nicht leicht umzusetzen wird. Es war auch nicht davon auszugehen, dass die vier großen Energiekonzerne den Atomausstieg so einfach schlucken würden – trotz der breiten politischen Mehrheit. Doch was wir heute erleben, ist eine Machtprobe der Energiekonzerne, die mit allen Mitteln versuchen den Rückbau ihrer Atomkraftwerke heraus zu zögern. Sie spielen auf Zeit und nutzen dabei die Schwächen des Atomgesetzes. Und genau da ist das Problem.

Wir als SSW haben bereits frühzeitig – wenn auch in anderen Zusammenhängen – darauf aufmerksam gemacht, dass das Atomgesetz eben nicht in erster Linie die Sicherheit der Menschen im Focus hat. Mehrfach entstand der Eindruck, dass das Gesetz eher dem Schutz der Anlagen dient.
Im Zusammenhang mit dem Atomausstieg und dem Rückbau der AKW bestätigt sich dieser Eindruck wieder einmal. Für die Meiler Krümmel und Brunsbüttel ist die Berechtigung zum Leistungsbetrieb im August letzten Jahres durch das Ausstiegs-Gesetz erloschen. Aber vom Betreiber Vattenfall gibt es bis heute weder Anträge auf Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung noch eine verbindliche Erklärung zu einem Stilllegungskonzept.
Mehrfach wurde in diesem Zusammenhang von Hinhaltetaktik und Verzögerung gesprochen und die Menschen im Land fragen sich zu Recht, wie es angehen kann, dass politische Beschlüsse derart ignoriert werden können.

Aus diesem Grund brauchen wir endlich eine rechtliche Handhabe gegen derartiges Vorgehen. Wir brauchen strengere Gesetze für den Betrieb und striktere Vorgaben für die Abwicklung der Meiler.
Die Abwicklung der Meiler mit ihren radioaktiven Elementen wird uns über Jahre beschäftigen. Damit sich dies nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag hinzieht, brauchen die Kraftwerksbetreiber klare Vorgaben. §7 Absatz 3 Atomgesetz sieht derzeit zwei Möglichkeiten für die Stilllegung der Anlagen vor - den sicheren Einschluss oder den Abbau der endgültig stillgelegten Anlage.
Der Einschluss wird mehrere Jahrzehnte dauern, da die Radioaktivität erst abklingen muss.
Experten gehen dabei von 40 bis 60 Jahren aus – je nach Art der Anlage.
Damit haben die betroffenen Kommunen über Jahrzehnte keine Planungsmöglichkeit für den Betriebsstandort. Bereits der Wegfall eines Kraftwerks stellt für die betroffene Kommune einen wirtschaftlichen und finanziellen Einschnitt dar. Wenn aber auch noch das Betriebsgelände nach der Stilllegung über Jahrzehnte unbeplant und brach liegen bleiben muss, ist dies ein weiterer Einschnitt für die Kommune. Denn solange das Atomkraftwerk stehen bleibt, ist das Gelände für nichts zu gebrauchen.
Aus diesem Grund kann die Lösung nach der Stilllegung nur der unverzügliche Rückbau sein. Hierfür gibt es jedoch keine rechtlich Handhabe, um den Betreibergesellschaften eine Frist für den Beginn der Rückbaumaßnahmen zu setzen. Soll heißen, wir brauchen auch hier klare Regeln, damit die Atomaufsichtsbehörden endlich handlungsfähig sind.

Wir wollen, dass der Atomausstieg endlich auch in Schleswig-Holstein ankommt. Krümmel und Brunsbüttel gehören stillgelegt, damit mit dem Rückbau endlich begonnen werden kann. Dass die Betreibergesellschaft hier auf Zeit spielt ist nachvollziehbar. Doch als Politik können und wollen wir nicht länger akzeptieren, dass wir nur tatenlos zusehen müssen, wie die Betreibergesellschaft ihre Verzögerungstaktik durchzieht. Das Atomgesetz muss endlich dahingehend geändert werden, dass die zuständige Aufsichtsbehörde nicht länger machtlos gegenüber dem Betreiber dasteht.

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