Rääde · 31.05.2006 Bericht zum Verbraucherschutz

Der vorliegende Bericht der Landesregierung gibt einen umfassenden Einblick über das weite Feld des Verbraucherschutzes. Er unterteilt hierbei in den gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie den allgemeinen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Er gibt jeweils einen Eindruck über den Stand, die rechtlichen Grundlagen, die Initiativen sowie die Ziele in Schleswig-Holstein. Darüber hinaus macht er deutlich, welchen Stellenwert der Verbraucherschutz auf EU-Ebene hat und wie die Handlungsfelder und verbraucherpolitischen Strategien der EU-Kommission aussehen. Für diesen umfassenden Bericht möchte ich den zuständigen Mitarbeitern meinen Dank aussprechen.

Lebens- und Futtermittelskandale, Liberalisierung des Telefon- oder des Energiemarktes und vieles mehr verunsichern große Teile der Bevölkerung. Die Zusammenhänge werden immer komplexer und verworrener, so dass der Wunsch nach Informationen oder Aufklärung von Seiten des Verbrauchers steigt. Hier wird deutlich, wie wichtig die entsprechende Informationsarbeit der zuständigen behördlichen und institutionellen Stellen auch künftig ist. Hier gibt die Landesregierung gerade für die Zukunft das Ziel vor, den präventiven Charakter des Verbraucherschutzes, im Sinne von Aufklärung, Information und Beratung, zu verstärken. Diesen Ansatz eines modernen Verbraucherschutzes unterstützen wir voll und ganz. Um eben diese Ziele umsetzen zu können, bedarf es der Arbeit der zuständigen Verbraucherschutzinstitutionen. Neben den behördlichen Institutionen kommt hierbei dem Europäischen Verbraucherzentrum und insbesondere der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein die Funktion der Leitstelle für Verbraucherarbeit in Lande zu und der Umfang des im Bericht genannten Leistungsangebotes unterstreicht diese Leitfunktion. Die Verbraucherzentrale ist der Ansprechpartner, da sie einen niederschwelligen Zugang zu einer anbieterunabhängigen Beratung bietet. Sie ist führender Dienstleister für Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher ist es auch in Zukunft wichtig, dass die Verbraucherzentrale im Land erreichbar ist und dies auch bleibt. Wir haben gerade in der letzten Legislaturperiode erlebt, dass die Verbraucherzentrale durch schwieriges Fahrwasser musste und dass es dort erhebliche Einschnitte gegeben hat. Hier haben wir insbesondere kritisiert, dass insbesondere der nördliche Landesteil durch die strukturellen Änderungen bei der Verbraucherzentrale verloren hat. Angesichts der Bedeutung der Verbraucherzentrale - und dies hebt die Landesregierung im Bericht hervor - darf es derartige Einschnitte nicht mehr geben. Daher gehen wir davon aus, dass die getroffene Vereinbarung zwischen der Landesregierung und der Verbraucherzentrale dazu beiträgt, die formulierten Ziele der Verbraucherzentrale zu erreichen. Nur so können die Interessen des Verbraucherschutzes weiterhin in Schleswig-Holstein gewahrt bleiben.

Damit Verbraucheraufklärung und Verbraucherinformation gewährleistet werden kann, brauchen wir den gesetzlichen Rahmen und eine entsprechende Kontrolle. Wir benötigen aber auch den freien Zugang zu gewünschten Informationen, damit eine sachliche und objektive Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung gewährleistet werden kann.
Dem Bericht ist zu entnehmen, dass Verbraucherinformation und Verbraucheraufklärung auf zweierlei Weise gestärkt werden sollen:
- Schaffung von Zugangsrechten zu bei Behörden vorhandenen Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher und
- Einräumung von Befugnissen für behördliche Informationen über Tatbestände, die Gesundheitsgefahren und –risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher indizieren.
Um dies zu erreichen, und um die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken, wird von Seiten der Bundesregierung die Schaffung eines Verbraucherinformationsgesetzes angestrebt, um bestehende Informationsdefizite für Verbraucher auszugleichen.
Der Bereicht macht hierbei deutlich, dass wir in Schleswig-Holstein bereits durch das Informationsfreiheitsgesetz einen umfassenden Informationszugangsanspruch für alle bei den Behörden des Landes, der Kreise, der Ämter und Gemeinden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts haben. Das heißt also, dass Schleswig-Holstein mit seinem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bereits heute Verbraucheransprüche erfüllt, die künftig in anderen Bundesländern noch umgesetzt werden müssen. Für Schleswig-Holstein wissen wir, dass das Informationsfreiheitsgesetz noch um den Aspekt der Umweltinformationsrichtlinie erweitert werden muss. Wir begrüßen daher auch den Schritt der Landesregierung, dass dies künftig in einem Gesetz geregelt werden soll. Somit trägt es zur besseren Verständlichkeit und Erleichterung bei. Eines muss jedoch bei der Änderung und Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes unbedingt berücksichtigt werden. Es darf hierbei keine Verschlechterung des bestehenden Informationsfreiheitsgesetzes geben. Einen Schritt zurück bei dem bestehenden Gesetz, der zu Ungunsten der Verbraucher geht, wird der SSW nicht mitmachen. Denn für uns ist das Recht auf Informationen kein lästiger Verwaltungsakt, sondern ein Instrument, der auch dazu beiträgt, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Und mit diesem Blick werden wir auch die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes gründlich betrachten. Denn Schleswig-Holstein muss beim Informationsfreiheitsgesetz weiterhin die Vorreiterrolle innehaben.

Mit dem Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene werden wir aber endlich eine Regelung bekommen, die das Informationsrecht auch auf Bundebene umfasst. Somit werden die Informationsrechte auf dem Gebiet der Sicherheit von Lebensmitteln, Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Kosmetika bundesweit gewährleistet. Dies ist aus mehrfacher Hinsicht sinnvoll. Zum einen beschränkt sich der Markt für diese Erzeugnisse nicht nur regional auf einzelne Bundesländer. Zum anderen haben wir so eine einheitliche Ausgestaltung der Informationsrechte und einen gleichwertigen Schutz über die Ländergrenzen hinaus. Und drittens schafft es für Unternehmen die gleichen Voraussetzungen, wenn es darum geht, welche Informationen von Behörden an die Öffentlichkeit gegeben werden dürfen.

Zuletzt durch die Vorfälle im Zusammenhang mit den Gammelfleischskandalen ist die Diskussion um die Lebensmittelsicherheit aufs Neue aufgekommen. Dies hat letztendlich den Ausschlag gegeben, dass über bundeseinheitliche Standards und Kontrollen nachgedacht werden muss. Aus dem Bericht geht beispielsweise hervor, dass die Ergebnisse von Betriebskontrollen eine Spanne von 6 % bis 72 % bei Verstößen aufweisen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass die Maßstäbe, die in den einzelnen Bundesländern zu einer formalen Beanstandung führen, ungleich sind und daher einen tatsächlichen Vergleich nicht zulassen. Gleiches gilt für Proben von Lebensmitteln. Hier handelt es sich um eine Beanstandungsquote von 6,6% bis 20,2 %. Aber auch hier gibt es unterschiedliche Überwachungs- und Probenahmestrategien, so dass diese Zahlen bundesweit nicht vergleichbar sind. Derartige unterschiedliche Vorgehensweisen führen zu einer Verzerrung bei der Lebensmittelsicherheit und führen zu Unsicherheit beim Verbraucher. Daher benötigen wir einheitlich hohe Standards, die eine wirkliche Vergleichbarkeit der Kontrollen und Ergebnisse zulassen.

Gleiches gilt im Übrigen auch bei der Produktion von Lebensmitteln. Hier macht der Bericht deutlich, in welchem Dilemma die Lebensmittelproduzenten stecken. Auf der einen Seite haben wir den Verbraucheranspruch auf hohe Qualität. Auf der anderen Seite haben wir den Konsumenten, der an der Ladentheke das preiswertere Produkt bevorzugt. Aber glücklicherweise ist ein Umdenken erkennbar. Denn der Kunde ist gewillt, sein Einkaufverhalten dahingehend zu verändern, dass er Aspekte wie artgerechte Tierhaltung und umweltgerechte Produktion stärker berücksichtigt. So hat auch eine aktuelle Verbraucherumfrage der Europäischen Union ergeben, dass 57 % der Befragten bereit wären, für Lebensmittel aus tiergerechter Haltung mehr zu bezahlen. Daher ist es begrüßenswert, dass die Landesregierung den Aktionsplan Tierschutz der Europäischen Kommission unterstützt, damit die Tierschutzpolitik der EU auf europäischer und internationaler Ebene transparenter wird. Einer der Hauptaktionsbereiche der EU ist die Verbesserung der Information und der Aufklärung von Tierhaltern und der allgemeinen Öffentlichkeit. Wir brauchen also die sachgerechte Informationen sowie eine verbesserte Kennzeichnung der Produkte. Nur so erreichen wir, dass Lebensmittel die entsprechende Wertschöpfung erfahren.

Um den Einkauf der Kunden aber zu erleichtern, sollten diese Produkte besser gekennzeichnet werden. Somit wären wir bei der einheitlichen Vergleichbarkeit von Lebensmitteln. Wir haben in Schleswig-Holstein durchaus Erfolge mit den Qualitätstoren erzielen können. Jedoch reicht dieser Schritt nicht aus, um den Verbrauchern letztendlich die Qualitätsunterschiede deutlich zu machen. Hier benötigen wir bundesweite Qualitätssiegel, wie wir es bereits beim Bio-Siegel haben. Ein solches Qualitätssiegel muss deutlich dokumentieren, dass von der Produktion über Lagerung bis zum Verkauf alles in Ordnung ist. Und diese Schritte müssen für den Verbraucher transparent sein, damit er frei bei der Produktwahl entscheiden kann. Es geht also nicht um ein regionales Siegel, das vornehmlich die Herkunft einer Ware dokumentiert, sondern um ein einfach lesbares Zeichen, dass die Qualität von der Herstellung bis zur Veredelung dokumentiert. Wenn man dann auch noch das Wappen unseres Landes daneben aufdruckt, ist das natürlich in Ordnung, aber die Qualität und Sicherheit des Produktes muss in Zukunft unbedingt im Vordergrund stehen. Dass müssen wir auch bei zukünftigen Förderungen berücksichtigen und unsere Politik in diesem Bereich bundesweit abstimmen. Nur dann hat der Verbraucher eine wirkliche Transparenz.

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