Speech · 17.09.2026 Bestmögliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz sicherstellen!

„Es ist unverzichtbar, verlässliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz und insbesondere die Feuerwehren vorzuhalten. Denn es geht um weit mehr als nur die Stärkung eines Systems: Es geht um eine zentrale Aufgabe, die am Ende über Leib und Leben entscheiden kann. Eine Aufgabe, die schützenswerter kaum sein könnte.“

Sybilla Nitsch zu TOP 8 - Entwurf eines Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes (Drs. 20/4769)

Der Klimawandel macht auch vor Schleswig-Holstein nicht halt. Auch wir müssen uns zunehmend mit den Folgen von Klimakatastrophen auseinandersetzen. Denn die Auswirkungen können gravierend sein, das hat nicht zuletzt die Diskussion in der vergangenen Plenartagung zum Hitzeschutz deutlich gemacht. Hitzetote, Waldbrände, Hochwasser, all das sind unmittelbare Beispiele hierfür. Immer öfter und in immer größerem Ausmaß bekommen wir sie zu spüren. Genau das ist einer der Gründe, warum es unverzichtbar ist, verlässliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz und insbesondere die Feuerwehren vorzuhalten. Denn es geht um weit mehr als nur die Stärkung eines Systems: Es geht um eine zentrale Aufgabe, die am Ende über Leib und Leben entscheiden kann. Eine Aufgabe, die schützenswerter kaum sein könnte.

Neben wachsenden Bedrohungslagen adressiert der Entwurf aber auch interne Problemstellungen innerhalb der Feuerwehren, wie etwa die Besetzung von Führungspositionen oder auch die Zuständigkeit der Brandschutzaufklärung und -erziehung. Hier zusätzliche Spielräume, Entbürokratisierung und Flexibilitäten zu schaffen, erscheint durchaus plausibel, um die Feuerwehren und ihre Funktionsfähigkeit zu stärken. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass mit dieser Novellierung das Gesetz an die aktuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst werden soll.

Diese umfassen unter anderem die Berücksichtigung der neuen technischen Möglichkeiten, welche im Entwurf verankert werden. Beispielsweise durch den neu eingeführten § 47, der den Einsatz von Drohnen regelt. Aber auch die Ergänzung um die Warnmittel und vor allem die Möglichkeit, auf Warnmittel des Bundes, wie die WarnApp NINA, zurückzugreifen, ist ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung zu schützen. Jedoch müssen wir, auch wenn der Warntag vor nun genau einer Woche von unserer Innenministerin Finke als positiv bewertet wurde, auch für den Ernstfall eine geeignete Infrastruktur vorhalten. Auf positiven Testläufen dürfen wir uns nämlich nicht ausruhen, wir brauchen eine Warn-Infrastruktur, die alle Menschen in Schleswig-Holstein erreicht.

Die Ergänzung, um die Verpflichtung der Freiwilligen Feuerwehr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten, begrüßen wir ausdrücklich. Eine Selbstverständlichkeit wird verfestigt. Besonders im Zusammenspiel mit den nach § 13 geregelten Ordnungsmaßnahmen erhält damit die Freiwillige Feuerwehr zusätzliche Handlungsmöglichkeiten. Handlungsmöglichkeiten, mit denen sie gegen Personen, die die Vertrauenswürdigkeit durch ihre Eignungsmängel gefährden könnten, jetzt besser vorgehen können. Insbesondere, dass hier kein generelles Prüfverfahren durchgeführt wird, sondern Anhaltspunkte vorliegen müssen, bewerten wir als positiv. Eine ähnliche Handhabung hätten wir uns in anderen Verfahren genauso gewünscht.

Alles in allem stehen wir den Änderungen für die Feuerwehren daher erst einmal positiv gegenüber und begleiten den weiteren Prozess gerne konstruktiv. Während es sicherlich noch die ein oder andere Stellschraube gibt, die man nachjustieren sollte, möchte ich jedoch einen Punkt hervorheben. Denn eine Formulierung hat mich beim Lesen des Entwurfs durchaus verwundert und irritiert. In der Begründung zu § 12 Abs. 1 heiß es: „Mitglieder der Feuerwehr müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen, unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht oder Hautfarbe.“ Dass kein Mensch diskriminiert werden darf, ist natürlich ein Anliegen, das wir teilen. Aber die Formulierung „Rasse“ sehe ich hier deutlich fehl am Platz. Daher freue ich, dass der Begriff nach der öffentlichen Kritik schnell aus dem Entwurf entfernt wurde, so wie es im Landesaktionsplan gegen Rassismus benannt ist.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz zum Kommunalen Ordnungsdienst kommen. Was für die Freiwillige Feuerwehr gilt, gilt auch für den KOD: Auch hier begrüßen wir ausdrücklich die Verpflichtung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Ähnliches gilt für die Stärkung ihrer Ausbildung, die eine entsprechende Qualität sichert, was wir auch unterstützen.

Lassen Sie uns daher den eingeschlagenen Weg nun weiter zusammen verfolgen, um bestmögliche Rahmenbedingungen für den Bevölkerungsschutz sicherzustellen und Schleswig-Holstein sicherer zu machen.

 

 

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