Rääde · 27.01.2022 Bund, Länder, Kommunen und Schulträger müssen an einen Tisch

„Ein Bildungsexperte aus Dänemark bescheinigte im vergangenen Jahr: da wo Deutschland bei der Digitalisierung der Schulen heute steht, stand Dänemark zu Beginn der 2000er Jahre. Zwanzig Jahre Rückstand auf unser Nachbarland im Bereich der Digitalisierung der Schulen! Das kann und darf unserem Anspruch an gute Bildung nicht genügen!“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 23 - Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich stärken (Drs. 19/3559)

In den letzten zwei Jahren ist viel über unsere Schulen diskutiert worden. Über fehlende digitale Endgeräte, fehlende Fenster zum Lüften und fehlenden Platz zum Abstand halten. Ich hätte mir stattdessen gewünscht, dass wir über Möglichkeiten sprechen können: Möglichkeiten für kreativen digitalen Unterricht, für neue pädagogische Konzepte, für zeitgemäße, und gut gestaltete Schulgebäude. Möglichkeiten kosten aber leider Geld und Ressourcen. Und daran mangelt es in unserem unterfinanzierten Bildungssystem. Und so bleiben wir unseren Schülern die gute Bildung, die ihnen zusteht, nur allzu oft schuldig.
Die Corona-Pandemie mit den lang andauernden Schulschließungen hat uns schmerzlich deutlich gemacht, wie wenig zukunftsfest unser Schulsystem tatsächlich ist. 
Und sie hat uns auch noch einmal aufgezeigt, wie schwierig es ist, Maßnahmen im Bildungsbereich bundesweit abzustimmen. In einem wohlhabenden Land wie Deutschland sollte es keine Rolle spielen, wo ein Kind zur Schule geht. Es sollte überall seinen Anspruch auf eine gute Schulbildung verwirklichen können. Wir wissen aber, dass dem nicht so ist. 
Der SSW setzt sich daher schon seit langem dafür ein, dass Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich aufzuheben und unterstützt auch eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes. 
Wir machen uns stattdessen für ein Kooperationsgebot stark! 
Wir brauchen eine verbesserte Bund-Länder Kooperation im Bildungsbereich, die auf Dauer angelegt ist und nicht nur auf die Umsetzung einzelner Investitionsprogramme abzielt. 
Die Initiative der neuen Bundesregierung ist längst überfällig. Nur wenn Bund, Länder, Kommunen und Schulträger an einen Tisch kommen, kann es gelingen, einen gangbaren Weg dafür aufzuzeigen, wie wir Schule in ganz Deutschland zukunftsfähig gestalten können und wie alle Kinder gleichen Zugang zu guter Bildung bekommen.
Der Digitalpakt Schule ist eines der jüngsten Beispiele für die notwendige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Schulbereich. 
Der Digitalpakt hat aber auch aufgezeigt, wie schwierig es ist, eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern verfassungskonform auszugestalten. Dass die Länder die große Aufgabe der Digitalisierung in den Schulen nicht allein bewältigen können, hat sich in der Vergangenheit gezeigt. 
Ein Bildungsexperte aus Dänemark bescheinigte im vergangenen Jahr: da wo Deutschland bei der Digitalisierung der Schulen heute steht, stand Dänemark zu Beginn der 2000er Jahre. Zwanzig Jahre Rückstand auf unser Nachbarland im Bereich der Digitalisierung der Schulen! Das kann und darf unserem Anspruch an gute Bildung nicht genügen! 
Für uns ist aber auch klar, dass eine gute Kooperation auf Augenhöhe stattfinden muss. Der Bund als der größte Geldgeber darf nicht in die Entscheidungshoheit der Länder eingreifen. Gute Kooperation braucht daher auch eine klare Abgrenzung: die Länder behalten die Hoheit über den Bildungsbereich. Wir wollen keine Einheitsschule für ganz Deutschland. 
Regionale Besonderheiten, Themen und Sprachen müssen ihren Platz in den Lehrplänen der Länder behalten, hier darf der Bund nicht reinreden. Aber: der Bund muss einen qualitativen Anspruch formulieren können, der lautet: jedes Schulkind überall in Deutschland hat Anspruch auf gute Bildung in einer guten Schule. 
Zu einer guten Schule gehört auch ein gutes Schulgebäude: barrierefrei, damit Schule offen für alle sein kann, nach aktuellen energetischen Standards, wie es der Bundesgesetzgeber fordert. Auch hier stehen wir in Schleswig-Holstein, wie die anderen Länder auch, vor enormen Herausforderungen. Die Schulsubstanz ist alt, der Sanierungsstau groß. Die zur Verfügung stehenden Mittel von Kommunen und Land reichen hinten und vorne nicht für das, was notwendig wäre. 
Wir als SSW treten hier für einen aus Bundesmitteln finanzierten Schulbaufonds ein. So, wie der Bund die Digitalisierung der Schulen mitfinanziert, muss er auch die Bausubstanz 
mitfinanzieren. Mit dieser Mammutaufgabe können und dürfen die Länder nicht allein gelassen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich alle Bundesländer, unabhängig von ihrer Wirtschaftskraft, eine zeitgemäße Schullandschaft leisten können. 

Wir als SSW sprechen uns daher ausdrücklich dafür aus, die Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich zu intensivieren und fordern die Landesregierung auf, entsprechende Initiativen der neuen Bundesregierung aktiv zu unterstützen!

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