Press release · 13.02.2008 Bundesverfassungsgericht/5 %-Klausel: Gleichheit der Wählerinnen und Wähler gestärkt

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die 5 %-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verfassungswidrig ist, erklärt der Vorsitzende des SSW, Flemming Meyer:

„Diese Entscheidung stärkt die Gleichheit der Wählerinnen und Wähler und fördert die demokratische Vielfalt. Der einzige Nutzen einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen besteht darin, dass die CDU und die SPD damit kleine Parteien von der demokratischen Mitsprache in den Kommunen fernhalten. Vor diesem Hintergrund ist es erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht hat für eine Modernisierung der kommunalen Demokratie. Heute haben der Pluralismus und die größtmögliche Chancengleichheit der Stimmen gesiegt.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für die Rechtsexperten der CDU und der SPD, die den kleinen Parteien allerlei Übel bis hin zur ‚Wahlrechtsmanipulation’ unterstellt haben, weil wir die Sperrklausel abschaffen wollten. Dieser Vorwurf trifft jetzt wie ein Bumerang die Große Koalition ins Gesicht, denn jetzt ist ein für alle mal geklärt, wer auf der Seite des Rechts stand und wer nur eigene Parteiinteressen verfolgt hat.

Allerdings muss man auch die Grenzen der heutigen Entscheidung sehen; sie wird nur praktische Bedeutung bei Kreistagswahlen, in den kreisfreien Städten und in wenigen großen Gemeinden haben. Schon die heutige 5%-Hürde greift nur in 50 Gemeinden  bzw. Städten des Landes. De facto müssen Parteien und Wählerlisten in über 95 % der Gemeinden Schleswig-Holsteins auch ohne gesetzliche Hürde mindestens 5 %, wenn nicht sogar viel mehr der gültigen Stimmen erreichen, um ein Mandat zu erhalten. In über 1.000 Gemeinden sind nämlich weniger als 20 Sitze zu verteilen. In einer Gemeinde mit 1.000 Einwohnern und 11 Sitzen benötigt man rund 10 % für einen Sitz.

Der heutige Beschluss würde erst dann wirklich zum tragen kommen, wenn eine Gemeindegebietsreform die Zahl von über 1100 Gemeinden in Schleswig-Holstein deutlich reduziert. Eine solche Reform scheitert aber an den parteitaktischen Interessen der CDU und der SPD.

Wir erwarten, dass der Landtag jetzt umgehend das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz ändert, damit zur Kommunalwahl am 25. Mai 2008 eine verfassungskonforme Regelung gilt.“


Der SSW ist bei Kommunalwahlen – im Gegensatz zu den Bundestags- und Landtagswahlen – nicht von der 5%-Hürde befreit und ist deshalb von einer entsprechenden Wahlrechtsänderung unmittelbar betroffen. Da die Partei der dänischen Minderheit und der Friesen bei Gemeinde- und Kreiswahlen nur im Landesteil Schleswig antritt, hat die neue Rechtslage vor allem für die SSW-Kandidatur zum Kreistag Rendsburg-Eckernförde Bedeutung, wo er 2003 mit 4,8 % knapp den Einzug verpasste. In den übrigen Kreisen und in der kreisfreien Stadt Flensburg liegt der SSW mit Ergebnissen bis zu 24,2 % der Stimmen deutlich über der 5 %-Hürde.
 

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