Rääde · 23.02.2012 Bundeswehrreform und Standortschließungen sowie Beschäftigungsmöglichkeiten

Die vorliegende einstimmige Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses macht noch einmal deutlich, wie schwer Schleswig-Holstein von der Strukturreform bei der Bundeswehr getroffen ist. Wir stehen vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Von daher ist es gut und richtig, dass wir dieses Signal auch den betroffenen Standorten und Regionen im Land geben.
Klar ist aber auch, dass dieser gemeinsamen Resolution entsprechende Maßnahmen folgen müssen. Leider haben die Erfahrungen mit den bisherigen Bundeswehrstrukturreformen gezeigt, dass es nicht leicht wird, solche Einschnitte aufzufangen und die Konversionsmaßnahmen vom Bund zählten bisher nicht zu den Erfolgsprogrammen. Viele Regionen im Land haben immer noch mit den Auswirkungen der letzten Reform zu kämpfen.

Vom Bund wurde ein Reformbegleitprogramm auf den Weg gebracht, mit unterschiedlichen Ansätzen, das bis 2017 befristet ist. Für die flankierenden Maßnahmen zum Programm bedarf es zusätzlich einer gesetzlichen Regelung. Wir wissen aber, dass sich das Begleitgesetz derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Daher wissen wir auch noch nicht, wie diese flankierenden Maßnahmen ausgestaltet werden.
Für den SSW stelle ich fest: Die Hauptverantwortung für nachhaltige Konversionsmaßnahmen liegt eindeutig beim Bund. Daher erwarten wir, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und dieses Gesetz so schnell wie möglich auf den Weg bringt, damit für die Betroffenen Klarheit geschaffen wird. Der Bund hat eine Reform auf den Weg gebracht, einzig mit dem Ziel Stellen abzubauen, ohne einen Handlungsplan zu haben, was mit den Menschen danach geschehen soll. Das ist dürftig.

Klarheit braucht aber auch das Land, um verbindliche Aussagen treffen zu können. Bisher ist die Landesregierung nicht aussagefähig im Hinblick zu möglichen finanziellen Anreizen für öffentliche Arbeitgeber wenn sie zivile Beschäftigte übernehmen wollen. Leider müssen wir feststellen, dass uns die konkreten Informationen fehlen, wie es mit den zivilen Mitarbeitern weitergehen soll, dies gilt sowohl fürs Land als auch für den Bund.

Vordringliches Ziel muss es aber trotzdem sein, dass die betroffenen Menschen hier bei uns im Land bleiben können. Dafür müssen wir ihnen und ihren Familien aber eine Perspektive bieten. Eine Perspektive brauchen auch die betroffenen Standorte und Regionen.
Es geht hierbei aber nicht nur um soziale Aspekte. Es muss gelingen, die Wirtschaftskraft dort so gut wie möglich zu sichern, indem Einkommen und Kaufkraft gehalten werden.
Daneben gilt es auch das Know-how der Menschen in den Regionen und im Land zu halten. Denn viele der zivilen Beschäftigten haben eine hoch qualifizierte und spezialisierte Ausbildung. Daher brauchen wir Strukturen und Maßnahmen, um diesen Menschen wieder eine Perspektive im Land zu bieten.

Von Seiten des Bundes wurde eine bundesweite Stellenbörse eingerichtet, in der bereits jetzt über 50 Stellen in Schleswig-Holstein veröffentlicht sind. Auch wenn diese Zahl zur Zeit noch nicht überzeugt, sehen wir es doch als Anfang. Allerdings bezieht sich diese Stellenbörse nur auf Stellen des Bundes, die traditionell in Schleswig-Holstein dünn gesät sind. Deshalb muss hier das Land handeln. Das Land muss ermitteln, welche Kompetenzen bei den zivilen Beschäftigten vorhanden sind und mit den Kommunen gemeinsam ermitteln, welche Beschäftigungsmöglichkeiten möglicherweise bestehen, damit die Leute hier bei uns gehalten werden können. Weiter muss aber auch das Land dafür sorgen, dass der Bund finanzielle Anreize schafft, die es den klammen Kommunen erleichtert, zivile Beschäftigte der Bundeswehr zu übernehmen.
Beides, eine landesweite Vermittlung der zivilen Beschäftigten und verstärkte Anreize für die übernehmenden Verwaltungen, gibt es bisher nicht und deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.

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