Rääde · 11.05.2023 Chancengleichheit bei der Schulbildung schaffen

„Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes sowie Senkung von Bildungskosten und PerspektivSchul-Programm weiterentwickeln“

Jette Waldinger-Thiering zu TOP 9+23+36 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes, Senkung von Bildungskosten zur Steigerung der Bildungsgerechtigkeit, PerspektivSchul-Programm weiterentwickeln (Drs. 20/950, 20/878,20/958)

Die Anträge zur Senkung der Bildungskosten und zur Änderung des Schulgesetzes sind nur die logische Konsequenz meiner Darstellungen und Forderungen zu den Bildungskosten, die ich bereits im Märzplenum angesprochen habe. Solange die schulischen Bildungskosten von den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern selbst getragen werden müssen, wird es in Schleswig-Holstein keine echte Bildungsgerechtigkeit geben! Ein schlecht ausgestattetes Kind hat nicht die gleichen Voraussetzungen und Chancen im Schulalltag wie ein gut ausgestattetes Kind.
In Anbetracht der schlechten Ergebnisse des IQB-Bildungstrend, wie auch der regelmäßigen Warnungen von Bildungsexpertinnen und -experten vor einer Bildungskatastrophe- müssen wir jetzt schnell alle Weichen stellen, um dem entgegenzuwirken. Eine mögliche kurzfristige Maßnahme ist die Lernmittelfreiheit an Schulen. Es geht hier auch nicht nur um Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien. Auch in gut situierten Familien- kann es z.B. aufgrund von Zeitmangel- an struktureller Unterstützung des Kindes mangeln und auch diese Kinder starten nicht gut ausgestattet und ohne häusliche Unterstützung in den Schulalltag. 

Im aktuellen Schulgesetz heißt es: „Es können Kostenbeiträge erhoben werden für Sachen, die im Unterricht bestimmter Fächer verarbeitet werden und danach von der Schülerin und von dem Schüler verbraucht werden oder ihnen verbleiben.“ Oder auch: „Nicht zur Verfügung gestellt werden müssen- Bücher und Druckschriften, die zwar im Unterricht eingesetzt werden, daneben aber erhebliche Bedeutung für den persönlichen Gebrauch haben können.“ Aber genau das sollte man zur Verfügung stellen. Es kann doch nur förderlich sein, wenn auch im „persönlichen Gebrauch“ ein Duden oder ein Atlas zu Hause in die Hand genommen werden kann. Diese Gegenstände werden höchstwahrscheinlich bald durch Lern-Apps und Programme auf dem digitalen Endgerät ersetzt und auch in dieser Form sollten sie doch löblicherweise zu Hause für den persönlichen Gebrauch benutz werden. Was spricht denn dagegen, wenn Stifte oder Bastelmaterial zu Hause weiter benutzt wird? Alle Materialien, die den Schülerinnen und Schüler zur Verfügung gestellt werden, sind doch eine maßgebende Unterstützung.
Um auf den Antrag der Koalition zur Weiterentwicklung des PerspektivSchul-Programms einzugehen; natürlich ist das Konzept der Perspektivschulen ein sehr gutes und sollte unbedingt über 2024 weiterentwickelt und gefördert werden. Aber das reicht bei Weitem nicht aus, um der derzeitigen Schulmisere gerecht zu werden. Allerdings sollten die Erfolge des Perspektivschulprojektes die Richtung weisen. Die Idee der Perspektivschulen müsste in abgespeckter Form an allen Schulen angewandt werden. Alle Schülerinnen und Schüler sollten die beste mögliche Unterstützung bekommen. Ein Grund für die positiven Entwicklung an den Perspektivschulen, ist der hohe Personalschlüssel bei den Lehrkräften und auch in der Schulsozialarbeit. Das bedeutet aber auch, dass wir gute vertragliche Rahmenbedingungen für diese Berufsgruppen an allen Schulen schaffen müssen. Das heißt vor allem, dass es keine befristeten Verträge mehr geben sollte. Hierzu müssen wir - besonders in Hinblick auf das Perspektivschulkonzept, -aber eben auch allgemein, auf die Übergänge von Kita in Schule blicken und verbessern. Wir müssen die Schulsozialarbeit flächendeckend strukturieren und fördern.
Punktum es gibt noch viele Baustellen, die wir bearbeiten müssen, um das Ruder in der Bildungskrise rumzureißen. Warum fangen wir nicht jetzt sofort mit der Lehrmittelfreiheit an?
Das Geld sollten unsere Kinder uns Wert sein.

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