Press release · 12.02.2004 Dänemark subventioniert die deutsche Minderheitenpolitik

Der dänische Staat subventioniert die Bundesrepublik bei der Erfüllung ihrer Ver­pflichtungen gegenüber dem Europarat. Anlässlich der Presse­kon­ferenz des Minderheitenbeauftragten der Bundesregierung, Jochen Welt, heute in Berlin warnt die Vorsitzende des Südschles­wig­schen Wählerver­bandes (SSW), Gerda Eichhorn, vor einer Schieflage in der deutschen Minderheitenpolitik:

„Mit der Unterzeichnung der Europäischen Sprachencharta ist die Bundesre­publik gegenüber der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein Verpflichtungen ein­gegangen. Der Bericht der Bundesregierung zur nationalen Umsetzung der Sprachencharta verweist aber darauf, dass Deutsch­land viele seiner Verpflichtun­gen dadurch erfüllt sieht, dass es die Ein­rich­tungen, Organisatio­nen und Vereine der dänischen Minderheit gibt. Diese werden aber zu weit über 50 % vom däni­schen Staat bezuschusst. Damit ist es eine traurige Tatsache, dass die Bun­des­republik ihre Verpflichtungen im Sinne der Sprachencharta nur deshalb erfül­len kann, weil sie vom Königreich Däne­mark subventioniert wird.“

Der SSW fordert deshalb, dass der Bund und das Land Schleswig-Holstein zu­künftig ihrer finanziellen Verantwortung für die dänische Minderheit nachkom­men und die Einrichtungen und Organisationen der dänischen Minderheit stärker fördern.

„Die Menschen in den Minderheiten sind Bürger in diesem Land und zahlen hier brav ihre Steuern. Deshalb haben sie auch ein Anrecht darauf, dass der Staat sie mit der Mehrheitsbevölkerung gleichstellt. Das gilt auch für Minderheiten wie die Friesen, die Sorben oder die Sinti & Roma. Sie haben nicht einmal ein „Mut­ter­land“, das einspringen kann, wenn die Bundesrepublik ihren Verpflich­tungen nicht nach­kommt“, sagt Gerda Eichhorn.

Hintergrund:

Am 1.01.1999 ist die Bundesrepublik der Europäischen Charta für Regional- und Minder­heiten­sprachen beigetreten. Damit hat Deutschland sich ver­pflichtet, die Regional- und Minder­heitensprachen Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch, Romanes und Sorbisch zu schützen und zu fördern. Im Rahmen des sog. „Moni­toring“-Verfahrens des Europa­rates muss die Bundesregierung alle drei Jahr einen Bericht über die nationale Umsetzung (Staatenbericht) vorlegen. Der zweite Staatenbericht der Bundesre­publik wurde am 12.02.2004 vom Bundes­beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Jochen Welt (MdB), auf einer Pressekonferenz im Bundes­innen­ministerium vorgestellt.

Aus dem Monitoring-Bericht eines Expertengremiums des Europarates zum ersten Staatenbe­richt geht hervor, dass Schleswig-Holstein die Bestimmungen der Charta in einigen Bereichen nicht erfüllt. Dies gilt insbesondere für die Ein­haltung vieler Bestimmungen für die friesische Sprache, aber auch einige Ver­pflichtungen für Dänisch sind nach Auffassung des Europarats nicht erfüllt. Dabei geht es vor­wiegend um Defizite bei den Schulen, bei der Medien­präsenz und bezüglich der Umsetzung bestimmter Rechts- und Verwal­tungsvorschriften.

Im zweiten deutschen Staatenbericht werden die Einrichtungen und Orga­nisa­tionen der dänischen Minderheit (Schulen, Kulturverband, Gesundheits­dienst, Volkshoch­schule, Tageszeitung „Flensborg Avis“) explizit genannt, wenn es um die Umsetzung von Chartabestimmungen im schulischen und kulturellen Bereich sowie bei der Medien­präsenz geht.

Weitere Informationen zum Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedler­fragen und nationale Minderheiten in Deutschland finden Sie unter www.aussiedlerbeauftragter.de.

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