Rääde · 10.06.2016 Das eingesetzte Geld soll effizient eingesetzt werden

Lars Harms zu TOP 14 - Gesetzentwurf zur Schaffung eines Prüfungsrechtes des Landesrechnungshofes

„Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einer qualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen!“

Mit der Reform der Eingliederungshilfe hat man für erhebliche Neuerungen gesorgt. Nun steht eine weitere Änderung des Systems bevor. Das Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs in der Eingliederungshilfe zu installieren, ist definitiv eine gute Sache. Wo vorher Intransparenz herrschte, wird nun für ein deutliches Mehr an Transparenz gesorgt. Ziel ist und war es, Ausgaben zu überprüfen, ohne die gesetzlich verankerten Rechte für Menschen mit Behinderung zu verkennen oder einzuschränken.

Das Prüfungsrecht ist zweifelsfrei eine anspruchsvolle Aufgabe, welche sich umfassend und vielschichtig darstellt. Es muss nicht nur darum gehen, die reinen Zahlen zu überprüfen, sondern es geht auch um die Inhalte und dessen Sinnhaftigkeit. An erster Stelle muss immer der Mensch stehen. Deshalb macht es zudem Sinn, gewisse Kenntnisse der jeweiligen Mitarbeiter vorauszusetzen oder diese durch Weiterbildung anzugleichen. Nur durch die entsprechenden Fachkenntnisse, kann ein bestimmtes Maß an Qualität abgeprüft und somit auch abgesichert werden. Und da stimmen wir den Aussagen des Beauftragten für Menschen mit Behinderung voll und ganz zu, der eben genau auf diese nötigen Fachkenntnisse zur qualitativen Ausführung dieses Prüfrechts hinweist. 

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf nicht darauf abzielt, den Kommunen ihre Fähigkeiten abzusprechen. Im Gegenteil. Die Kommunen werden auch weiterhin ihre Verträge prüfen müssen. Dabei gilt es gemeinsam für eine noch bessere Eingliederungshilfe zu arbeiten, in dem der Mensch im Mittelpunkt steht. Neben dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofes wird es also auch in Zukunft die Prüfungen der Kreise und Kreisfreien Städte geben.

Es handelt sich also um einen Paradigmenwechsel, den wir als SSW eindeutig als positiv bewerten. 

Was wir jedoch bedauern ist, dass es noch nicht gelungen ist, auf der Ebene der Kommunalen Spitzenverbände sich zu einigen, die kommunalen Prüfungen durch eine gemeinsam gelungene Institution durchführen zu lassen. Hierfür wird ja auch Geld zur Verfügung gestellt, damit die Kommunen ihre Kompetenzen bündeln können. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass man hier bis zum Ende des Jahres zu einer Lösung finden wird. Wir werden die Gesprächspartner bestmöglich unterstützen, die verbliebenen Fragen so bald wie möglich zu klären. 

Alles in allem muss man natürlich auch verstehen, dass die Herausforderungen in Bezug auf die Eingliederungshilfe weiterhin bestehen bleiben. Die Bedarfe, Ansprüche und Kosten werden sich in Zukunft noch weiter verändern. Dessen müssen wir uns bewusst sein. Vor diesem Hintergrund ist es umso entscheidender, passende Rahmenbedingungen in Punkto Zusammenarbeit und effizienten Mitteleinsatz zu bieten. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofs werden hoffentlich zu einer qualitativen Verbesserung bei der Eingliederungshilfe führen. 

Für eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen, sind gewiss noch viele Schritte zu gehen.  Mit dem Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs wird ein weiterer, wichtiger Schritt für die Menschen mit Behinderungen bei uns im Land getan. Das Geld das eingesetzt wird, soll effizient eingesetzt werden. Und darum macht es Sinn, dass die Kommunale Ebene genauso prüft, wie in Zukunft der Landesrechnungshof. 

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