Präsemadiiling · 12.11.2015 Das Tariftreuegesetz wirkt

Zur Debatte über den Verstoß eines öffentlich beauftragten Sicherheitsunternehmens gegen das Tariftreuegesetz erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten: Das Tariftreuegesetz wirkt. Denn nur dank dieses Gesetzes steht den Beschäftigten überhaupt ein würdiger Mindestlohn von 9,18 Euro zu. Und nur dank dieses Gesetzes ist der öffentliche Auftraggeber zu Kontrollen verpflichtet, die zur Aufdeckung von Verstößen führen. 

Dass sich nun ausgerechnet die FDP so rührend engagiert, ist für sich genommen bemerkenswert, hätten die Beschäftigten nach Gusto der Freidemokraten doch nicht einmal Anspruch auf irgendeinen Mindestlohn. 

Im konkreten Fall hat das betreffende Sicherheitsunternehmen jedenfalls klar zugesagt, sich künftig an den Landesmindestlohn zu halten. 

Dem Auftragnehmer ist gemäß § 12 (1) des Tariftreuegesetzes eine Vertragsstrafe in der Höhe von einem Prozent des Auftragswertes aufzuerlegen. 

Zudem ist zu prüfen, ob ein Eintrag in das Korruptionsregister zu erfolgen hat. Dies ist aber nichts, was man einfach mal eben so macht. Ein Eintrag in das Register setzt die Erfüllung gesetzlicher Kriterien zu Art und Schwere der Verfehlung voraus. Deshalb geht auch hier eine sorgfältige Prüfung vor blindem FDP-Populismus. Sinn des Registers ist es schließlich nicht, willkürlich Firmen von der Auftragsvergabe auszuschließen oder die Unschuldsvermutung außer Kraft zu setzen. Insofern geht auch die Beratung unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Ordnung. 

Allerdings nehme ich erfreut mit auf den Weg, dass nun auch die FDP auf die Einhaltung der Tariftreue pocht. Man lernt eben nie aus. 

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