Press release · Kiel · 25.09.2026 Haushaltsbewirtschaftung in Kiel: SSW fordert Aufklärung
Zu der Entwicklung rund um die Haushaltsführung/Haushaltsbewirtschaftung der Landeshauptstadt Kiel erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:
„Der Kämmerer Sascha Thümmler hat per Mail mitgeteilt, dass in der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2026, die in der vergangenen Woche von der Ratsversammlung beschlossen wurde, der aktuelle Stand der Vermögens- und Ertragslage der Landeshauptstadt Kiel treffend wiedergegeben ist. ‚Daher bedarf es aus Sicht der Verwaltungsspitze keiner zusätzlicher restriktiven Maßnahmen mehr, soweit wir uns in diesem Rahmen bewegen.‘
Damit sind keineswegs alle Fragen geklärt, denn zusätzliche restriktive Maßnahmen sind offenbar erforderlich, falls der in der Haushaltssatzung dargelegte Rahmen verlassen wird – der Kämmerer will das offenbar nicht ausschließen – schließlich betont er ausdrücklich, dass die finanzielle Situation der Landeshauptstadt Kiel weiterhin angespannt ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung in der ‚kommenden Ratsversammlung einen begleitenden Antrag zu Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahmen einbringen.‘ Man ist gespannt auf das, was da kommen soll und bleibt verunsichert…
Ich möchte hier auch darauf hinweisen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung unter problematischen Bedingungen beschlossen wurde. Am Montag letzter Woche wurde die Verwaltungsspitze vom Leiter des Rechtsamts darüber informiert, dass die Bedingungen für die bisherigen restriktiven Maßnahmen seit einiger Zeit nicht mehr gegeben sind. Das Zurückhalten der Gelder für die Sportförderung war demzufolge nicht korrekt, um es vorsichtig auszudrücken. Die Mitglieder der Ratsversammlung haben von dieser Sachlage aber erst am Donnerstag erfahren, mit einer Mail vom Leiter des Rechtsamts, die um 10:35 Uhr verschickt wurde; also nur wenige Stunden, bevor die Nachtragshaushaltssatzung beschlossen werden sollte. Den Mitgliedern der Ratsversammlung blieb damit definitiv nicht ausreichend Zeit, um sich angemessen auf diese wichtige Entscheidung vorzubereiten.
Die den Mitgliedern der Ratsversammlung per Mail mitgeteilte Begründung des Oberbürgermeisters ist unbefriedigend. Natürlich muss eine wichtige Information von dieser Tragweite zunächst bewertet werden. Dass der Oberbürgermeister für diese Bewertung drei Tage benötigt, von den Mitgliedern der Ratsversammlung aber erwartet, dass diese die Bewertung innerhalb weniger Stunden vornehmen können, muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Die SSW-Ratsfraktion erwartet umfassende Aufklärung über diesen Vorgang. Wieso wurde die Ratsversammlung nicht durch den Oberbürgermeister informiert, sondern durch den Leiter des Rechtsamts? Warum dauerte die Bewertung durch den Oberbürgermeister so lange? Warum hat der Oberbürgermeister die Information des Rechtsamts während des Ältestenrates, am Mittwochabend vor der Ratsversammlung, mit keinem Wort erwähnt?
Die Liste der Fragen ist damit keineswegs abgeschlossen.
Die Klärung dieses Vorgangs ist wichtig, weil die maßgeblichen Rechte der Selbstverwaltung berührt sind und der Vorgang ein mangelhaftes Amtsverständnis von Kämmerer und Oberbürgermeister offenbaren. Die nicht unerheblichen Probleme unserer Stadt und die kommenden Herausforderungen können nur gemeinsam bewältigt werden, durch einen Schulterschluss von Verwaltung und Selbstverwaltung, nicht durch Alleingänge der Verwaltung nach Gutsherrenart.“