Rääde · 22.03.2017 Der SSW steht für Fairness im Wahlkampf

Lars Harms: TOP 42 - Verbot der Wahlwerbung durch die Landesregierung einhalten

Die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes sind eindeutig und eigentlich bräuchten wir hierfür nicht noch ein weiteres Urteil des Landesverfassungsgerichtes. Aber es schadet auch nicht, wenn eine im Landtag vertretene Partei von ihrem Recht Gebrauch macht, dieses noch einmal verfassungsrechtlich durch das zuständige Gericht bestätigen zu lassen. 

Wenn also von diesem Recht Gebrauch gemacht wird, werden wir dies mit Sicherheit nicht kritisieren, denn es geht hier in der Sache um eine durchaus schwerwiegende Fallkonstellation. Dabei gehe ich davon aus, dass durch die beiden Minister nicht beabsichtigt war, Wahlwerbung zu betreiben. Und ich glaube sogar, dass solche Schreiben auch nicht unbedingt einen entsprechenden Effekt haben. Aber das kann jeder selbst beurteilen. Das Verfassungsgericht wird ja nicht nur anhand der wissenschaftlichen Analyse der Wissenschaftlichen Dienstes die Schreiben an sich beurteilen müssen, sondern eben auch, ob eine entsprechende Absicht dahinter gestanden hat. Meine Einschätzung hierzu haben sie ja schon gehört.

Trotzdem bleibt, dass Teile der Schreiben inhaltlich über das hinausgegangen sind, was eigentlich vertretbar ist. So sieht es zumindest jetzt aus. Da ist das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ziemlich eindeutig. Deshalb muss es doch nun unsere Schlussfolgerung sein, dass wir erstens die im Gutachten zur Kenntnis gegebenen Grundlagen eines fairen Wettbewerbs für uns anerkennen und dass wir zweitens zusagen, dass wir uns in Zukunft genau an diese Spielregeln halten werden. Für den SSW kann ich dies tun und wir haben uns glücklicherweise bisher hier auch nichts vorzuwerfen.

Aus unserer Sicht sollten wir vielmehr das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und auch den Inhalt des zukünftigen Urteils des Landesverfassungsgerichtes zum Anlass nehmen, gemeinsam über Spielregeln nachzudenken, die wir uns gemeinsam geben, damit solche Schreiben oder andere Aktionen so nicht mehr stattfinden. 

In einer Demokratie geht es auch um Fairness. Und diese Fairness darf auch nicht ungewollt untergraben werden. Deshalb sind Spielregeln nötig. Und wir sollten uns gleich nach der Wahl zusammensetzen und hierfür die Regeln aufstellen. Bis dahin sind die Schlussfolgerungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Richtschnur an der wir uns orientieren müssen und werden.

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