Rääde · 25.01.2018 Der SSW unterstützt den Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“

Flemming Meyer zu TOP 26 Modellversuch zum „Begleiteten Fahren ab 16“

„Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind durchaus positiv.“

Der SSW hat seinerzeit in 2005 das „Begleitete Fahren ab 17“ als Modellversuch in Schleswig-Holstein unterstützt. Wir waren der Auffassung, dass den Jugendlichen damit die Möglichkeit gegeben wird, sich eine entsprechende Fahrroutine und Fahrkompetenz anzueignen – also bereits vor dem 18. Lebensjahr und vor dem Erwerb des Führerscheins. Was ursprünglich in Niedersachsen als Modellversuch gestartet wurde, hat sich seit dem bewährt und ist mittlerweile in der bundesweiten Fahrerlaubnis-Verordnung verankert. Soll heißen, dort ist klar geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen für das „Begleitete Fahren ab 17“ – dies gilt sowohl für die Jugendlichen, als auch für deren Begleiter.

Die Erfahrungen die seit der Einführung des BF17 gemacht wurden sind durchaus positiv. Das, was man sich seinerzeit vom BF17 versprochen hat, nämlich, einen Rückgang bei der Zahl der Verkehrsunfälle, ist eingetreten. Untersuchungen zeigen, dass die Zahl der Unfälle mit Fahranfängern bundesweit signifikant zurückgegangen ist. Die Verringerung des Delikt- und Unfallrisikos bestätigt damit die Einführung des BF17.

Bestärkt durch die positiven Erfahrungen wagt Niedersachsen wieder einen Vorstoß und möchte das BF16 in einem Modelverfahren testen. Mittlerweile unterstützt beispielsweise auch Brandenburg dieses Modellvorhaben, dem sich nun auch Jamaika sowie SPD mit ihrem vorliegenden Antrag angeschlossen haben. Analog zum BF17, sollen demnach die Voraussetzungen für ein Modellversuch für das „Begleitete Fahren mit 16“ geschaffen werden.

Dieser Vorstoß ist nicht vom Himmel gefallen, er greift die Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages von 2013 oder auch die des Niedersächsischen Fahrlehrerverbandes auf. Beide haben sich für das BF16 ausgesprochen. Zum einen aufgrund der guten Erfahrungen die mit dem BF 17 gemacht wurden, zum anderen verspricht man sich von der Verlängerung des Lernzeitraumes weitere positive Effekte, die sich insbesondere auf das Unfall- und Deliktrisiko bei Fahranfängern auswirken. 

Wir teilen die Auffassung, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein solches Modellvorhaben zu starten. Auch wir sehen, dass die Verlängerung des Zeitraumes eine Chance sein könnte, das Unfallrisiko bei Fahranfängern weiter zu senken, was die Verkehrssicherheit insgesamt weiter erhöht. 

Laut Medienberichten gibt es aus dem Bundesverkehrsministerium die Signale, ein solches Modellvorhaben für den Zeitraum von drei Jahren durchzuführen. Das dicke Brett liegt also nicht in Berlin. Vielmehr sehen wir das Problem auf EU-Ebene, denn dort ist das BF 16 nicht vorgesehen. Vielmehr schreibt das EU-Recht ein Führerschein-Mindestalter von 17 Jahren vor. 

Wir können den vorliegenden Antrag unterstützen und sind gespannt auf die Reaktionen der anderen Bundesländer, aber insbesondere auf die Entscheidung der EU.

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