Rääde · 29.10.2020 Die Arbeit der Landesbehörden wird wertgeschätzt und anerkannt

„Wir stehen für unsere Polizistinnen und Polizisten im Land ein und das wissen unsere Polizeibeamten auch.!“

Lars Harms zu TOP 39 - Polizei besser schützen (Drs. 19/2494)

Angriffe auf Polizei oder andere Landesbeamte sind nicht in Ordnung. Leider sind sie keine Seltenheit. Im Gegenteil, in der letzten Zeit häufen sich die Vorfälle. Der Ton auf der Straße wird rauer. Ein verbaler Angriff oder gar tätlicher Angriff lässt sich leider nicht gänzlich vermeiden.  Dennoch genießen unsere Polizistinnen und Polizisten Schutz. Denn schließlich gelten die entsprechenden Gesetze, bei einem Übergriff auf unsere Landesbediensteten. Laut Strafgesetzbuch gilt im Fall bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder im Falle eines tätlichen Angriffs die Freiheitsstrafe von drei bis zu fünf Jahren. Aus Sicht des SSW gibt es an dieser gesetzlichen Regelung nichts zu beanstanden. Zumal ja auch die letzte Gesetzesänderung hier erst drei Jahre zurückliegt. Damals wurde das Mindeststrafmaß auf drei Monate erhöht. Und es gilt beispielsweise auch für das Schubsen oder Anrempeln eines Vollstreckungsbeamten. Dafür dann 3 Monate bekommen zu können, ist nun wirklich schon am oberen Rand der Skala. Und man darf ja nicht vergessen, dass die Höchststrafe für schlimme Vergehen hier 5 Jahre beträgt. Und die unabhängige Justiz sorgt dafür, dass entsprechende Urteile gesprochen werden. Vor diesem Hintergrund sehen wir keinen Änderungsbedarf. 
Und auch zum Thema mehr Information und Anerkennung für die Arbeit der Landespolizei sei gesagt, dass dies nicht nur Kernaufgabe der Landesregierung und insbesondere der Innenministerin ist, sondern dies auch ein tatsächliches Anliegen von uns Parlamentariern ist. Wir stehen für unsere Polizistinnen und Polizisten im Land ein und das wissen unsere Polizeibeamten auch. Wir vom SSW können jedenfalls auch nicht erkennen, dass es ein Mangel in Schleswig-Holstein gibt, die Arbeit der Landesbehörden wertzuschätzen und anzuerkennen.  Schließlich geht es ja auch darum, Qualifizierte Nachwuchskräfte zu werben und das geht eben nur durch eine gute Außendarstellung. Von daher ist es völlig logisch, dass hier gute Kommunikation gefragt ist. Und das wird ja auch gemacht und gehört quasi zur Tradition. Eine Aufforderung an die Landesregierung ist vor diesem Hintergrund nicht nötig. 

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