Präsemadiiling · 20.11.2015 Die Landesregierung kommt ihrer Informationspflicht nach

Lars Harms zu TOP 32 - Bestandsabbau ermöglichen- Belastungsspitzen abfedern

Die Justizministerin berichtete mehrmals dem Innen- und Rechtsausschuss über die Situation der Strafkammern in Kiel: am 27. Februar 2013, 25. Juni 2013, 27. März 2014 und zuletzt am 19. Januar diesen Jahres. Ihre Berichte sind öffentlich zugänglich und per Mausklick im Landtagsinformationssystem zugänglich. Wir diskutieren hier über die Situation der Strafkammern und kennen deren Ausgestaltung genau. Es ist bekannt, wie viele Strafsachen-Eingänge die Kammern haben und wie viele davon erledigt werden konnten. Alle Zahlen liegen vor. Das ist eine Transparenz, die ich mir in allen Bereichen wünschen würde. 

Der Befund der Justizministerin ist dabei eindeutig und könnte folgendermaßen zusammengefasst werden: ja, es ist schwierig, aber langsam entspannt sich die Lage. Die Belastungsspitzen aufgrund von besonders umfangreichen Wirtschaftsverfahren werden in absehbarer Zeit zurückgehen. 

Über diese Informationen vor dem Ausschuss hinaus liegt die Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU vor, die ausführlich Situation und Entwicklungsperspektiven der Strafkammern beschreibt. Auch das, Frage und Antwort, sind öffentlich zugänglich und barrierefrei zu erhalten. Die Landesregierung kommt also ihrer Informationspflicht nach; und das möchte ich betonen, nicht nur dem Parlament, sondern auch der Öffentlichkeit gegenüber. Das ist Transparenz!

Es ist das gute Recht der Opposition, noch mehr Informationen einzufordern. Allerdings sollte das mit Augenmaß geschehen. Ich finde es unglaubwürdig, wenn einem enorm angespannten Bereich, und das ist nach Darstellung der Justizministerin die Lage am Landgericht Kiel, mutwillig noch mehr Arbeit aufgebürdet wird. Genau das kommt dabei heraus, wenn zweimal im Jahr Berichte gefertigt werden müssen; schließlich müssen die Daten in einem separaten Arbeitsgang erhoben und interpretiert werden.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, welchen Gewinn zusätzliche Informationen bringen können. Schließlich meint die antragstellende Fraktion schon das Rezept für den beschleunigten Bestandsabbau in der Tasche zu haben: Der erste Teil des Antrags fordert die Einrichtung einer zeitlich befristeten Großen Strafkammer. Das soll die Belastungsspitzen abfedern; gemeint ist wohl: soll die Verfahrensdauer beschleunigen. Dabei soll es ausdrücklich keine Umbesetzung aus dem Bestand geben. Wie die genaue Ausgestaltung auch aussehen kann - ob etwa Zeitverträge geschlossen werden sollen – ist dabei allerdings noch offen. Allerdings ist völlig klar, dass eine Neueinrichtung einer Strafkammer nach diesen Prämissen zwingend Neueinstellungen nach sich ziehen wird. Das ist haushaltsrelevant. Warum stellt die CDU ihren Antrag dann nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen? Das wäre das richtige und angemessene Verfahren, um die Kosten für Neueinstellungen in die Verhandlungen einzubringen. So aber, mit dem vorliegenden Antrag, macht die antragstellende Fraktion sich einen schlanken Fuß. Gegenfinanzierung? Fehlanzeige!

Deshalb müsste der Antrag eigentlich im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werden, damit die CDU dann noch ihre Gegenfinanzierungs-Hausaufgaben machen kann. Ohne seriöse Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge kann man den Antrag nur ablehnen. 

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