Rääde · 15.12.2021 Stefan Seidler: Die Minderheitenrechte gehören ins Grundgesetz

"Der SSW vertritt aber nicht nur die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das Niederdeutsche. Sondern wir kämpfen für alle Minderheiten hierzulande. Wir arbeiten für die Entwicklung unserer Heimat in Schleswig-Holstein und schauen auf skandinavische Lösungen – beispielsweise bei der Digitalisierung, im Sozialstaat und in der Bürgerbeteiligung – die auch Deutschland gut tun würden."

Rede im Bundestag zu TOP 1 Regierungserklärung am 15.12.21 von Stefan Seidler

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Moin Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen

Deutschland erlebt mit der Ampelkoalition nicht nur eine neue Regierungskoalition. Wenn wir uns in diesem hohen Haus umschauen, ist der Deutsche Bundestag so vielfältig geworden wie nie zuvor.
Zum ersten Mal seit 1953 ist auch der Südschleswigsche Wählerverband – der SSW – wieder im Deutschen Bundestag vertreten.
Dass heute ein Vertreter einer nationalen Minderheit hier am Rednerpult steht, zeigt, wie modern und offen unser aller Deutschland geworden ist. 
Es zeigt aber vor allem, dass wir hier in Deutschland verstanden haben, dass Demokratie nicht nur durch seine Mehrheiten funktioniert. Sondern, dass eine intelligente und gesunde Demokratie immer auch daran gemessen wird, wie es mit seinen Minderheiten umgeht. 

Der SSW vertritt aber nicht nur die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe und das Niederdeutsche. Sondern wir kämpfen für alle Minderheiten hierzulande. 
Wir arbeiten für die Entwicklung unserer Heimat in Schleswig-Holstein und schauen auf skandinavische Lösungen – beispielsweise bei der Digitalisierung, im Sozialstaat und in der Bürgerbeteiligung – die auch Deutschland gut tun würden.

Deshalb, Herr Bundeskanzler Scholz,
muss ich gestehen, dass ich mir mehr von Ihrem Koalitionsvertrag versprochen hätte. 
Vor allem mit Blick auf die Rechte unserer Minderheiten. 
In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen sind die Rechte der Minderheiten bereits in den Landesverfassungen festgeschrieben. 
Dies wünschen wir uns auch auf Bundesebene für das Grundgesetz.
Schon in der Paulskirchenverfassung oder der Weimarer Reichsverfassung waren die Minderheitenrechte verankert.
Was vor hundert Jahren möglich war, sollte doch auch heute gehen!?

Wir wünschen uns, dass die kulturellen und Bildungs-Einrichtungen der Minderheiten verstärkt vom Bund gefördert werden. Nicht mehr nur mit Kleckerbeträgen in Form von Projektförderung. 

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Norden ist in den vergangenen Jahren bei der Vergabe von Fördermitteln des Bundes sträflich vernachlässigt worden: 
Klimawandel, Breitbandausbau, Verkehrswege, Wohnungsmangel, medizinische Versorgung oder hohe Strompreise beschäftigen uns sehr.

Auch wenn meine Stimme in diesem Hause nur eine von vielen ist, so reichen der SSW und ich der künftigen Bundesregierung die Hand, dass wir gemeinsam an notwendigen und nachhaltigen Veränderungen für dieses Land arbeiten.
Dabei werde ich hier als konstruktive Opposition die Stimme für Minderheiten erheben. Aber auch dafür plädieren, dass wir in Deutschland verstärkt auf regionale und grenzüberschreitende europäische Lösungen setzen – um die großen globalen Herausforderungen zu bewältigen.
Erlauben Sie mir in meiner Sprache Ihrer Bundesregierung gute Wünsche: Held og lykke – God wind!

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