Speech · 07.10.2026 Die Modernisierung des Jurastudiums ist überfällig!

„Durch eine Steigerung der Attraktivität zusätzliche Bewerber zu bekommen und durch angepasste Bewertungsrahmen mehr Qualität für die Bewerber zu garantieren sind aus meiner Perspektive durchaus sinnvoll eingesetzte Mittel.“

Sybilla Nitsch zu TOP 7 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses im Studium der Rechtswissenschaft und zur Änderung weiterer Gesetze (Drs. 20/4896)

Den Schritt eines integrierten Bachelor of Laws zu ermöglichen, ist einer den bereits viele andere Bundesländer gegangen sind und den wir gerne unterstützen. Denn er ist sinnvoll. Durch die Schaffung dieser Möglichkeit modernisieren wir das Jurastudium ein Stück weit und machen es gleichzeitig attraktiver. Heute ziehen wir richtigerweise nach.

Dass ein Studium in vielen Fällen von Leistungsdruck und komplexen Sachverhalten geprägt ist, ist etwas, zu dem viele ihre ganz eigenen Erfahrungen gemacht haben. Dies gilt wohl aber insbesondere für die Studenten der Rechtswissenschaften. Denn neben dem klassischen Studium ist der Erfolg am Ende aktuell abhängig vom Bestehen des Staatsexamens. Ein Examen, das weit mehr ist als eines von vielen. Es entscheidet, ob die jahrelange Arbeit in einem Abschluss mündet oder nicht. Im schlimmsten Falle heißt es am Ende, trotz mehrjährigen erfolgreichen Universitätsstudiums: Kein Abschluss, kein Diplom. Oder auch eine Prüfung die über „Alles oder nichts“ entscheidet.

Wenn ich mich an meine eigene Studienwahl zurückerinnere, spielte auch für mich selbst dieser „Alles oder nichts“-Aspekt eine Rolle. Ich hatte immer wieder zumindest erwogen Jura zu studieren. Am Ende sollte dies nicht der entscheidende Grund dafür sein, dass ich mich anders entschied, aber es war ganz sicher kein Pro-Argument. Gerade die Herausforderung das Studium mit Arbeit nebenbei finanzieren zu müssen, bringt viele Studierende an Grenzen, gerade in den Rechtswissenschaften. Daher muss gelten, wer über Jahre erfolgreiche universitäre Prüfungsleistungen erbringt, muss diese Leistungen anerkannt bekommen. Was in nahezu allen anderen Studiengängen die selbstverständliche Regel ist, sollte auch für die Rechtswissenschaften gelten. Denn schließlich wurde auch hier die nötige Leistung erbracht. Genau dies schafft der vorliegende Gesetzesentwurf: Anerkennung für geleistete Studienleistungen.

Jedoch geht es heute um weit mehr als nur die reine Anerkennung. Es geht vor allem um die Schaffung von Sicherheit und zusätzlicher Flexibilität. Denn das Staatsexamen bedeutet momentan vor allem eines: Psychischer Druck oder sogar Angst. Der Gesetzesentwurf begrenzt zumindest ein bisschen diesen Druck. Die Studenten, die weiterhin die klassischen Jura-Berufe anstreben, haben nämlich nun die Gewissheit, selbst bei einer ungenügenden Examensnote, nicht bei null starten zu müssen. Stattdessen kann man die gesammelte Expertise fortan nachweisen. Dass dies auch rückwirkend ermöglicht wird und die Stichtagregelung nochmals angepasst wurde, begrüßen wir sehr.

Gleichermaßen gibt ein integrierter Bachelor auch zusätzliche Flexibilität für jene, die andere Berufe als Richter oder Anwalt anstreben, beispielweise in der Wirtschaft. Also Personen, die im Rechtsbereich arbeiten möchten, für die es jedoch keine Befähigung zum Richteramt braucht, sondern die Grundlagen des Studiums ausreichend sind. Aber auch diejenigen, die im Rahmen eines Masters eine besondere Spezialisierung anstreben. Womöglich sogar im Ausland, wofür ein anschlussfähiger Abschluss innerhalb des Bologna-Systems notwendig ist. All das sind Beispiele für Karrierepläne, die bisher mindestens das 1. Staatsexamen erfordern. Der Gesetzesentwurf schafft hier nun sinnvolle Anpassungen.

Damit ich meine Rolle als Oppositionspolitikerin aber noch unterstreiche, eine kleine kritische Anmerkung am Ende. Wenn man davon ausgeht, und so steht es im Gesetzesentwurf nun mal, dass diese Modernisierung auch zu steigenden Studierendenzahlen führen wird, müsste dies auch zu zusätzlichen Kosten führen. Das gehört zumindest zur Ehrlichkeit dazu. Aber, und das möchte ausdrücklich hervorheben: Nicht zuletzt die Große Anfrage der FDP zur Lage der Justiz hat gezeigt, es gibt vor allem in Justiz zum Teil Personalengpässe und Überlastungen. Hier durch eine Steigerung der Attraktivität zusätzliche Bewerber zu bekommen und durch angepasste Bewertungsrahmen mehr Qualität für die Bewerber zu garantieren sind aus meiner Perspektive durchaus sinnvoll eingesetzte Mittel.  

Letztlich, die Änderungen für die Beurteilungsgrundlagen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte begrüßen wir. Die ausdrücklichen gesetzlichen Vorgaben zu Merkmalen der Leistung, der Eignung, der Befähigung fehlten bisher, auch die Besonderheiten der Dienste wurden nicht ausreichend berücksichtigt. Es ist richtig, dass dies angepasst wird.

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