Rääde · 17.07.2015 Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums ist eine komplexe Angelegenheit

Flemming Meyer zu TOP 29 - Mietpreisbremse sichert Zugang zu bezahlbarem Wohnraum

Für uns als SSW steht fest: Menschen haben Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum. In bestimmten Regionen Deutschlands ist dies aber mit einem normalen Gehalt nicht mehr machbar. Gerade in den boomenden Ballungsgebieten, den Mittel- oder Universitätsstädten ist es zu Preissprüngen um 20, 30 oder sogar 40 Prozent bei Neuvermietungen gekommen. Wir reden hier nicht über bundesweite Durchschnittswerte, sondern über problematische Teilmärkte. Dort haben Mietpreis-Explosionen dazu geführt, dass Gering- und Normalverdiener mittlerweile aus bestimmten Wohnlagen verdrängt werden.

Mit der von der großen Koalition in Berlin beschlossenen Mietpreisbremse sollen derartige Preissprünge künftig gedeckelt werden. Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und es sind bestimmte Gebiete, in denen die Mietpreisbremse Anwendung finden soll. Das Gesetz ermächtigt die Bundesländer hierfür solche Gebiete zunächst für fünf Jahre auszuweisen.

Übergeordnet können wir für Schleswig-Holstein feststellen, dass bezahlbarer Wohnraum bei uns im Land keine Mangelware ist. Jedoch wissen wir nicht erst seit heute, dass es auch bei uns im Land bestimmte Regionen und Gebiete gibt, wo sich die Situation schwierig darstellt – bekanntestes Beispiel ist die Insel Sylt. Aber auch im Hamburger Umland oder in den größeren Städten des Landes verzeichnen wir seit Jahren Probleme hinsichtlich erschwingbaren Wohnraumes.

Mit der Mietpreisbremse wollen wir den Menschen hier im Land weiterhin Zugang zu bezahlbaren Wohnraum sichern, indem übermäßige Mietsteigerungen bei Neuvermietungen verhindert werden. Aus diesem Grund sprechen wir uns dafür aus, die Bremse auch bei uns im Land einzuführen. Für uns ist klar, dass wir für die Umsetzung die entsprechenden Beteiligten mit an den Tisch holen. Daher wollen wir, dass Kommunen, Wohnungswirtschaft sowie Mieterbund bei der Umsetzung der Mietpreisbremse eng eingebunden werden. Es ist uns wichtig, dass wir die Belange der Beteiligten mit aufgreifen. Nur so schaffen wir eine rechtliche Grundlage mit nachvollziehbaren Kriterien.

Die Mietpreisbremse ist jedoch nicht das einzige Mittel, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Mit der Landesinitiative „Offensive für bezahlbares Wohnen“ gehen wir bereits einen wichtigen Schritt, um Probleme vor Ort zu beheben. Diese Initiative wurde vom schleswig-holsteinischen Innenministerium zusammen mit den Kommunen, den Verbänden der Wohnungswirtschaft und dem Mieterbund gemeinsam Anfang 2013 auf den Weg gebracht und richtet sich an die regionalen Bedarfsschwerpunkte. Gerade den bedarfsorientierten Ansatz halte ich in diesem Zusammenhang für ausgesprochen wichtig, denn die Wohnungswirtschaft ist vergleichsweise dynamisch. Daher ist es sinnvoll, dass wir Maßnahmen und Zielregionen jederzeit den Bedarfen anpassen. 

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass wir in die kommunale Familie reinhören, denn vor Ort spürt man den Druck als erstes. Hierzu möchte ich aber darauf aufmerksam machen, dass das kommunale Planungsrecht bereits heute die Sozialbindung von Wohnungen zulässt. Soll heißen, vor Ort gibt es durchaus Möglichkeiten, sozialen Wohnraum zu schaffen und die sollten dann auch durch die Kommunen genutzt werden. 

Es hat sich mehrfach gezeigt, dass gerade gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften ein optimaler Partner der Kommunen sein können, wenn es um die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum geht. 

Die Schaffung und Sicherung bezahlbaren Wohnraums ist eine komplexe Angelegenheit mit mehreren Akteuren. Ich denke, wir sind in weiten Teilen schon auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ende. Die Einführung der Mietpreisbremse halte ich für eine angebrachte Maßnahme, um diese Zeit in den problematischen Teilmärkten zu überbrücken und um auch längerfristig sicherzustellen, dass überall bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.

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