Rääde · 17.09.2015 Die Sicherung der biologischen Vielfalt steht im Focus

Flemming Meyer zu TOP 09 - Änderung des Landesnaturschutzgesetzes

Diese Koalition hat sich vorgenommen, das Landesnaturschutzgesetz so zu ändern, dass es seinem Namen wieder gerecht wird. Dies haben wir bereits mit unserem Antrag vom letzten Jahr angekündigt und deutlich gemacht. In diesem Zug werden wir auch das Landeswaldgesetz sowie das Landesjagdgesetz ändern. Nun also liegt uns der Entwurf vor. 

Ich möchte hier kurz auf die wichtigsten Punkte eingehen. Das Landesjagdrecht wird unter anderem dahingehend geändert, dass künftig auch juristische Personen, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, die Möglichkeit eingeräumt wird, ihre Grundstücke zu befriedeten Bezirken erklären lassen können. Mit der Folge, dass die Jagd dort ruht. Diese Zielsetzung ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass in der vorherigen Regelung die Verletzung der Menschenrechte sah – das Recht auf Achtung des Eigentums. Was für natürliche Personen gilt, soll künftig auch für juristische Personen gelten. 

Die Änderung des Landeswaldgesetzes verfolgt insbesondere das Ziel, den Erfordernissen der Biodiversität gerecht zu werden. Soll heißen, dass bei Neuanpflanzungen und Wiederaufforstung künftig standortheimische Forstpflanzen genutzt werden. Denn es sind die standortheimischen Forstpflanzen die den heimischen Tieren die notwendige Lebensgrundlage bieten. Zudem verfolgen wir das Ziel, schrittweise bis 2020 10 % der Gesamtfläche des Staats- und Körperschaftswaldes als Naturwälder auszuweisen. Sprich, sie aus der forstlichen Nutzung herauszunehmen und sich selbst zu überlassen. Damit wollen wir einen Beitrag leisten zur Erfüllung der Biodiversitätsziele der Bunderegierung.

Im Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz wurden Ziele formulieren, die der Nachhaltigkeit und der biologischen Vielfalt gerecht werden. Ein modernes Naturschutzgesetz muss die Vielfältigkeit in all seinen Facetten sichern und die Lebensräume schützen. Biodiversität und die Sicherung der biologischen Vielfalt stehen auch hier im Focus des Entwurfs. Ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Biodiversität ist daher auch der Biotopverbund, denn durch die Vernetzung sichern wir Lebensräumen und Arten. Zur Unterstützung dieser Ziele soll auch das Vorkaufsrecht wieder eingeführt, um naturschutzfachlich besonders wertvolle Flächen besser schützen zu können. 

Das Instrument des Vertragsnaturschutzes bleibt weiter bestehen. Es ist ein praktisch bedeutsames Instrument des Naturschutzes das sich bewährt hat. Damit erhalten wir die Möglichkeit - insbesondere für Landwirte – im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen, bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen. Denn es gibt den Landwirten die Möglichkeit an die Hand, um bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu schaffen und Einkommen zu sichern. Diesen partnerschaftlichen Weg wollen wir weiter nutzen. Mit diesem Instrument des Naturschutzes werden wir den unterschiedlichen Anforderungen an den Naturschutz auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite gerecht. 

Die Gewässerbewirtschaftung bleibt aber Teil der Wasser- und Bodenverbände. Und wir werden sie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir die Expertise und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt auch eine professionelle Wasserwirtschaft, die sowohl die Entwässerung sicherstellt als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter gewährleistet. 

Bereits im Vorfeld hat der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes für Unruhe gesorgt. Einigen geht der Entwurf zu weit, anderen nicht weit genug. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren und die Verbände werden die Möglichkeit erhalten ihre Stellungnahmen abzugeben. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss.

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