Rääde · 10.12.2020 Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgehen

„Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme der Beschäftigten aussieht. Für uns war klar, dass es dort keine Schlechterstellung geben darf.“

Lars Harms zu TOP 33 - Mündlicher Bericht zur zukünftigen Zusammenarbeit mit der Autobahn GmbH (Drs. 19/2632)

Ich will nicht verhehlen, dass der SSW kein großer Anhänger davon ist, verkehrliche Infrastrukturnetze in privatrechtlicher Form zu betreiben, planen oder zu bauen. Das gilt für die Schiene, für Wasserstraßen und wie in diesem Fall für Bundesfernstraßen. Wir haben unsere jahrzehntelangen Erfahrungen mit der Deutschen Bahn, als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form und diese Erfahrungen fallen nicht gerade positiv für die Bahn aus. Diese Erkenntnis ist seinerzeit in die Überlegungen eingeflossen, als es um die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ging. Die Konsequenz war, die Behördenstruktur des Bundes nicht infrage zu stellen; also nicht den privatrechtlichen Weg einzuschlagen.
Im Rahmen der Neureglung des bundestaatlichen Finanzausgleichssystems wurde seinerzeit vereinbart, eine sogenannte Infrastrukturgesellschaft Verkehr zu gründen. Es ist quasi ein Kompromiss, der im Rahmen des Gesamtpaketes der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern gefunden wurde. Nichtsdestotrotz, stand der SSW einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft eher ablehnend gegenüber, aber so ist das nun einmal mit Kompromissen.
Nun bekommen wir die Autobahn GmbH und zum 1. Januar nächsten Jahres soll‘s für alle losgehen. 
Schleswig-Holstein und Hamburg sind bereits zum 1. Januar dieses Jahres einem Pilotprojekt beigetreten, sozusagen als Feldversuch, um erste Erkenntnisse und Erfahrungen zu gewinnen, für die anstehende Reform. Soweit so gut.
Der SSW hat seinerzeit darauf hingewiesen, dass die Gründung und Einrichtung einer solchen Gesellschaft nicht ohne weiteres zu erledigen ist, was aber auch klar war, angesichts der Komplexität. Wie sich mittlerweile herausstellt, sollten wir damit recht behalten. Denn bereits im Oktober hat Schleswig-Holstein in der Verkehrsministerkonferenz auf Herausforderungen hingewiesen, die zu lösen sind. Ich will die bisherigen Leistungen nicht schmälern, denn vieles konnte bereits auf den Weg gebracht werden. Aber es hapert anscheinend an der Funktionsfähigkeit in Teilen der Verwaltung oder bei der Entflechtung bestehender Strukturen der Straßenbauverwaltung. Weiter wurde in der Verkehrsministerkonferenz deutlich, dass für die Leistungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesautobahnverwaltung übergangsweise Unterstützerleistungen der Länder erforderlich sein werden. Und es sieht so aus, dass eine enge Kooperation der Länder mit der Autobahn GmbH des Bundes noch bis Ende 2023 notwendig sein wird. Die Errichtung einer solchen Verkehrsinfrastrukturgesellschaft sowie die Übertragung sämtlicher Aufgaben und Verpflichtungen ist bei einem solchen Projekt eben nicht von heute auf morgen zu gewährleisten. Das hat man sich vielleicht zu einfach vorgestellt. 
Man erhofft sich von einer solchen Infrastrukturgesellschaft, dass Planung, Bau und Betrieb von Bundesfernstraßen künftig schneller vorangebracht werden. In Schleswig-Holstein können wir leider ein Lied von Autobahn-Teilstücken singen, die nicht vorankommen. Mit einer länderübergreifenden Infrastrukturgesellschaft soll nun endlich und erfolgreich das Projekt A20 und westliche Elbquerung zu Ende gebracht werden. Damit hätten wir dann schon viel erreicht.
Aber vor dem Erfolg steht die Arbeit. Das heißt, der Aufbau und die Strukturen der Gesellschaft müssen etabliert werden. Und wenn sich dann alles zurecht geruckelt hat, erwarten wir natürlich, dass im täglichen Geschäft die Schleswig-Holsteinischen Interessen gewahrt werden. Hier erwarte ich Gleichbehandlung der Projekte.
Für uns als SSW stand immer im Focus, wie es mit der Übernahme der Beschäftigten aussieht. Für uns war klar, dass es dort keine Schlechterstellung geben darf. Ebenso war seinerzeit die Frage, was mit den Straßenmeistereien geschehen soll und ob sie einer Privatisierung zum Opfer fallen würden. Es kann aus unserer Sicht nicht gewollt sein, dass dort auf einmal ein Niedriglohnsektor durch die Hintertür entsteht. Dieser Bund-Länder-Kompromiss darf nicht zu Lasten der Beschäftigten ausgehen. Da müssen wir auch in Zukunft sehr genau drauf achten.

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