Speech · 12.12.2025 Ein Urteil mit Ansage!

„Der 3. Nachtragshaushalt ist eine späte, aber notwendige Reaktion auf die jahrelang ignorierte Warnung vor verfassungswidriger Unterbezahlung. Wir stimmen der Rücklage für die Besoldungsanpassung zu, fordern die Landesregierung jedoch gleichzeitig auf, das Besoldungsanpassungsgesetz endlich zur Entbürokratisierung zu nutzen und die komplizierten Zuschläge zu streichen!“

Christian Dirschauer zu TOP 8 - 3. Nachtragshaushalt 2025 (Drs. 20/3864; 20/3866)

Der vorliegende 3. Nachtragshaushalt schafft die Ermächtigung, bis zu 250 Millionen Euro in einer Rücklage zu bündeln, um künftige Anpassungen der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 zu finanzieren.
Diese Maßnahme ist die direkte Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. September 2025. Das BVerfG hat die Besoldungsordnungen des Landes Berlin für verfassungswidrig erklärt, weil die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet war.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns ehrlich sein: Dieses Urteil ist ein Urteil mit Ansage. Die Landesregierung musste aufgrund der hierzu nun getroffenen Rechtsprechung erkennen, dass auch die Besoldungsordnung des Landes Schleswig-Holstein angepasst werden muss. Die Höhe der Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zeigt das Ausmaß des Handlungsbedarfes, der sich in den Jahren 2025 und 2026 im Bereich Besoldung und Versorgung ergibt. On top müssen wir damit rechnen, dass wir auch für die Jahre 2007 bis 2024 zu erheblichen Nachzahlungen verpflichtet werden. Diesbezügliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes stehen ja noch an.
Seit Jahren weist der dbb Schleswig-Holstein und sein Vorsitzender Kai Tellkamp auf die massive Unteralimentierung hin. Sie haben immer wieder dargelegt, dass die Besoldung nicht mehr dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau entspricht.
Der Verlauf dieser Verfahren ist schlichtweg beschämend:
Die höchstrichterliche Klärung der Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung, die nun die Grundlage für diese Anpassungen bildet, zog sich über einen unerträglich langen Zeitraum hin. 18 Jahre lang musste ein Beamter auf eine Entscheidung des BVerfG warten. 18 Jahre! 
Ich frage Sie: Funktioniert der Rechtsschutz für unsere Beamtinnen und Beamten überhaupt noch, wenn ein Verfahren die Volljährigkeit erlangt? Diese unnötige Verzögerung, dieses jahrelange Fahren auf Sicht hat nicht nur massive Unsicherheit ausgelöst. Sie hat Vertrauen in die Verlässlichkeit des Dienstherrn untergraben und führt nun auch zu dieser millionenschweren Rücklagenbildung. Hätten die diversen Landesregierungen die Warnungen der Gewerkschaften früher ernst genommen, wären wir nicht gezwungen, kurzfristig diese Summe einzustellen.
Der dbb Schleswig-Holstein hat zu Recht kritisiert, dass das Land Verfassungsrecht erst umsetzt, wenn Karlsruhe das Land dazu zwingt. Als SSW übernehmen wir Verantwortung und stimmen diesem Nachtrag zu, um die verfassungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Das ist unsere Pflicht als Landtag. Die Landesregierung kündigt an, dass die Anpassungen im Zuge eines Besoldungsanpassungsgesetzes erfolgen sollen, das nach dem Tarifabschluss 2026 ohnehin vorgesehen ist.

Wir müssen diese Mammutaufgabe jetzt nutzen, um endlich Mut zur Entbürokratisierung zu zeigen:
Wir müssen die Besoldungsstruktur verschlanken.
Wir fordern die Abschaffung der komplizierten Familienergänzungszuschläge. Sie sind ein bürokratisches Monster, das nur unnötige Komplexität und damit weitere Unsicherheit bringt. Letztendlich muss vor allem die Grundbesoldung die verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Ausweichmanöver führen in die juristische und politische Sackgasse.
Der SSW trägt diese Rücklagenbildung heute mit, um die Rechtssicherheit für unsere Beamtenschaft wiederherzustellen. Aber wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das anstehende Besoldungsanpassungsgesetz nutzt, um vorausschauend, transparent und entbürokratisiert zu handeln.

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