Präsemadiiling · 29.04.2016 Ein weiterer Meilenstein für die Minderheitenpolitik

Zur heutigen Verabschiedung umfassender Gesetzesänderungen zur Stärkung autochtoner Minderheiten erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Die rot-grün-blaue Koalition hat heute einen weiteren wichtigen Meilenstein für die Minderheitenpolitik in Schleswig-Holstein gesetzt. 

Wir haben heute u.a. die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland künftig zweisprachig erfolgt. 

Mehrsprachige Beschilderung ist ein öffentlich wahrnehmbares Zeugnis für die kulturelle und sprachliche Vielfalt, die Nordfriesland und Schleswig-Holstein so einzigartig macht. Deshalb wirkt diese Maßnahme über ihr vornehmliches Ziel, der Stärkung der friesischen Minderheit, noch weit hinaus: Wir unterstreichen damit ein kulturelles Alleinstellungsmerkmal, dem auch im Tourismus große Bedeutung zukommt. Für die praktische Umsetzung der zweisprachigen Beschilderung in Nordfriesland stellen wir Landesmittel von insgesamt 300.000 Euro für die Jahre 2016 und 2017 zur Verfügung. 

Eine weitere Änderung, auf die ich sehr stolz bin, ist die Möglichkeit, Eingaben an die Verwaltung künftig in der eigenen Minderheitensprache zu tätigen. Ob Antrag, Anfrage, Widerspruch oder allgemeiner Schriftverkehr – künftig können diese neben der deutschen Sprache auch in Dänisch, Friesisch oder Niederdeutsch formuliert werden. 

Mir ist bewusst, dass diese Änderung nicht unumstritten ist. „Die können doch alle Deutsch“ ist die wohl häufigste Gegenrede, die mir zu Ohren gekommen ist. Hier muss man sich allerdings eines ganz klar vor Augen führen: Die Minderheiten, ihre Kultur und ihre Sprachen sind nicht nur historisch, sondern auch im praktischen Alltag ein wesentlicher Bestandteil der schleswig-holsteinischen Identität. Diesem Umstand werden wir endlich gerecht. Niemand wird hierdurch in irgendeiner Weise schlechter gestellt, für die Minderheiten aber ist diese öffentliche Anerkennung ihrer Sprache ein unermesslicher Gewinn. 

Last but not least haben wir heute über eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass künftig auch minderheitensprachliche Angebote in Kitas gefördert werden können. Damit ist uns der erste große Wurf gelungen, Anreize dafür zu schaffen, die sprachliche und kulturelle Vielfalt des Landes bereits in die frühkindlichen Bildung mit einzubeziehen. 

So geht gute Minderheitenpolitik!  

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