Rääde · 20.06.2003 Einführung einer zentralen Abiturprüfung

Die Forderung der CDU nach Einführung einer zentralen Abiturprüfung ist ja nicht neu – zumindest ist nicht neu, dass es auch in der Vergangenheit Stimmen in der CDU gegeben hat, die dieses bevorzugten. Von daher begrüßen wir, dass uns nun auch ein Antrag vorliegt, mit dem wir uns auseinandersetzen können. Dabei ist natürlich auch richtig, dass es einige Bundesländer gibt, die schon immer oder erst seit Kurzem zentrale Abiturprüfungen durchführen.

Dennoch bleibt die Frage bestehen, was die Vorteile des vorgeschlagenen Zentralabiturs sein sollen. Ich will nicht verhehlen, dass ich diese bisher nicht entdeckt habe. So wie der Antrag formuliert ist, geht es der CDU anscheinend darum, den Wunsch nach Standardisierung der Unterrichtsanforderungen auf die Abiturprüfung auszuweiten. Denn: „bis zum Schuljahr 2004/2005 sollen verbindliche curricilare Vorgaben als Voraussetzung für die Durchführung des Zentralabiturs geschaffen werden“, heißt es.

Dies lässt sich meines Erachtens aber nur durchführen, wenn man gewillt ist, dafür gezielt Ressourcen zur Verfügung zu stellen. – Mit anderen Worten: Ich bezweifle, dass sich der Aufwand auszahlt. Mir leuchtet zumindest nicht ein, worin die Vorteile so einer Systemänderung – im Vergleich zur jetzigen Ordnung – bestehen. Denn es kann ja nicht darum gehen, das Problem der Zensuren-Gebung besser in den Griff zu bekommen.

Wenn dies die Zielsetzung wäre, müssten auch die Korrekturverfahren und der Ablauf der mündlichen Prüfung geändert werden. Hinzu kommt die Frage, ob dies nicht im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen konstruktiver – und damit pädagogischer – thematisiert werden sollte.

Zusammenfassend betrachtet bleibt also unklar, welche Verbesserungen dieser nicht unerhebliche Aufwand bringen würde. Uns reicht zumindest nicht aus, wenn als Intention eine weitere Standardisierung der Wissensvermittlung an unseren Schulen aus dem Antrag hervorginge. Womöglich damit letztlich der Gymnasialunterricht in der ganzen Bundesrepublik vereinheitlich werden könnte.

Aber auch der übergeordnete Sinn einer Abiturprüfung - von Staats wegen festzustellen, ob die allgemeine Hochschulreife erreicht ist – wird mit der Einführung eines Zentralabitur nicht besser gewährleistet als unter dem jetzigen System. Denn auch heute werden Abiturprüfungsaufgaben vom Ministerium kontrolliert – eben um sicherzustellen, dass an allen Schulen von einem vergleichbaren Niveau ausgegangen wird.

Bei einer möglichen Gewinn- und Verlustrechnung müsste letztlich auch die Frage gestellt werden, was mit der Einführung eines Zentralabiturs verloren gehen würde. Zum einen wäre dies das Bestreben vieler Gymnasien, ein eigenes Profil zu entwickeln, das sich auch im Unterricht widerspiegelt. Zum anderen wären es aber auch die Bemühungen des Ministeriums, weniger Behörde und mehr Partner und Dienstleistungsorgan für Schulen zu sein. Beides sind aus der Sicht des SSW Fortschritte, die wir erhalten, ausbauen und nicht aufgeben wollen.

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