Rääde · 07.11.2018 Entscheidung zum Taser nur mit den Polizistinnen und Polizisten

Lars Harms zu TOP 9 - Gesetz zur Änderung des Verwaltungsgesetzes

,,Wir leben in einem friedlichen Land mit sinkenden Kriminalitätszahlen. Das ist eine Tatsache, die manche Scharfmacher nur ungern zur Kenntnis nehmen.“

Wenn Menschen durch einen Schusswaffeneinsatz sterben, ist meistens eine gewalttätige Auseinandersetzung vorangegangen. Das ist allerdings eine absolute Ausnahme im Dienst der Viertel Million Polizistinnen und Polizisten in Deutschland. Viele Polizistinnen und Polizisten kommen durch ihr Berufsleben, ohne ein einziges Mal ihre Waffe gegen Menschen eingesetzt zu haben. Das zeigen auch die Statistiken: Prof. Clemens Lorei, der seit Jahren Statistiken über den Gebrauch der Dienstwaffen führt, listet für 2017 bei insgesamt 75 zielgerichteten Schüssen auf Personen 14 Todesopfer auf. Jedes Opfer gilt es zu beklagen. Aber auch die Beamten sind nach dem Schusswaffeneinsatz meistens traumatisiert und bedürfen einer professionellen Betreuung und Therapie. Die kleine Zahl macht aber noch einmal den absoluten Ausnahmestatus des Schusswaffengebrauchs deutlich. Uns als Parlament sollte es immer wieder eine Herzensangelegenheit sein, das zu betonen: Wir leben in einem friedlichen Land mit sinkenden Kriminalitätszahlen. Das ist eine Tatsache, die manche Scharfmacher nur ungern zur Kenntnis nehmen.

Dennoch ist der Schusswaffengebrauch, wie ich in Gesprächen mit Polizisten und auch mit den Gewerkschaften höre, ein Thema, das den Kollegen oben auf liegt. Sie wollen möglichst überhaupt niemanden verletzen und deswegen greifen sie auch ungern zur Waffe. Die sogenannte Zwangsmittellücke zwingt sie aber dazu. Das zeigte auch der tragische Vorfall in Bad Oldesloe. Dort war ein Mann mit einem Messer nicht durch beschwichtigende Worte oder den Schlagstock in Schach zu halten. Ohne Taser kommt die Schusswaffe also in solchen Fällen fast zwangsläufig zum Einsatz. Eine Deeskalation ist nämlich nicht mehr zu bewerkstelligen. Darum dann der Griff zur Schusswaffe.

Auch das gilt es zu berücksichtigen. 

Laut Wikipedia schränken 13 Bundesländer in ihren Polizeigesetzen das Grundrecht auf Leben ein, wenn es gilt, anderes Leben zu retten. Dieser Tatbestand des finalen Rettungsschusses ist seit Jahren Thema tausender juristischer Hausarbeiten, weil sich an ihm so gut das Abwägen von Prinzipien üben lässt. Ein Polizist, der in Sekundenbruchteilen überlegen muss, ob er abdrückt oder nicht, kann solche juristischen Spitzfindigkeiten im Einsatz nicht durchdenken. Er muss handeln und abwägen, ob ein Schuss den Täter stoppt oder gefährdet. Gerade darum kommt der Ruf nach einer transparenten und klaren Neuregelung aus den Reihen der Polizei selbst. 

Der Landtag ist verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen. Geiselnahmen oder Täter, die nicht davon ablassen, ihre Opfer zu verletzen, müssen gestoppt werden. Damit ist es unsere Aufgabe, festzulegen, wie das zu geschehen hat. Das bedeutet aber, dass zunächst eine sorgfältige Abwägung in den Beratungen stattfinden muss. Dazu müssen die Erfahrungen der Polizei miteinfließen: die der hiesigen, aber auch der Polizistinnen und Polizisten aus anderen Bundesländern. 

Genau das Gesagte gilt für die Anschaffung von Tasern für den Polizeidienst. Das Wort ist ja schon irreführend, denn es gibt viele Varianten der Distanz-Elektroimpulsgeräte. Ein Handtaschentaser ist etwas ganz anderes als das Gerät, das Profis zur Verfügung steht. Diese Geräte ähneln schon rein optisch einer Pistole und schießen aus einer Distanz von drei bis fünf Metern mit Draht verbundene Pfeile ab. Der Pfeil dringt in die Haut ein und gibt einen Stromimpuls mit hoher Spannung ab. So wird ein Mensch handlungsunfähig gemacht und kann überwältigt werden. In Bayern liegen Erfahrungen mit den Taserpistolen vor, aber nur seitens der Sondereinsatzkommandos. Der Taser kommt derzeit nicht einmal im konservativen Bayern im Streifendienst zum Einsatz. Warum nicht? Ist die Schulung zu aufwendig oder fühlen sich die Streifenpolizisten mit zu vielen Einsatzgeräten am Gürtel im wahrsten Sinne des Wortes für den Routineeinsatz überladen? Das sollte man herausfinden, bevor wir die Geräte anschaffen. Darum steht ja auch eine Pilotstudie in Schleswig-Holstein an. Ich unterstütze dieses Vorgehen ausdrücklich. Taser sind nämlich gefährlich, weil sie bei herzkranken Zielpersonen durchaus zum Herzstillstand führen können. Allerdings in manchen Fällen wäre die Alternative eben die noch gefährlichere Pistole.

Wir sollten einen Gesetzentwurf zusammen mit den Polizistinnen und Polizisten, zusammen mit dem Polizeiamt und nicht zuletzt unter Heranziehung so vieler Erfahrungen wie möglich erarbeiten.

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