Rääde · 25.04.2013 Entwurf eines Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Heute machen wir wieder einen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land. Und dass soziale Gerechtigkeit nicht zwingend im Gegensatz zur wirtschaftlichen Entwicklung steht, macht unser Tariftreuegesetz deutlich. Unser Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, nachweisen müssen, dass sie Tariflöhne zahlen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, will man meinen, aber eben nicht in Schleswig-Holstein bis rot-grün-blau die Regierung übernommen hat. Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man im Vorwege nachweist, dass man Tarife einhält und dass man Sozialabgaben und Steuern zahlt, wenn man sich um einen öffentlichen Auftrag bewirbt. Wem es egal ist, ob Sozialabgaben und Steuern bezahlt werden und ob ein vernünftiger Lohn nachgewiesen wird, der wird gegen dieses Gesetz stimmen. Wer aber will, dass nur ordentliche Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten, der kann nur für unser Gesetz stimmen.

Das Ihnen vorliegende Tariftreuegesetz bringt nicht nur Vorteile für die Beschäftigten, sondern es schützt insbesondere unsere ordentlichen Unternehmen vor Wettbewerb durch Konkurrenten, die mit Dumpinglöhnen arbeiten. So gesehen schafft unser Tariftreuegesetz erst die Gleichheit im Wettbewerb, so dass unsere Unternehmen überhaupt mit konkurrieren können. Und das liegt gerade auch im Interesse der Kommunen, die jetzt auch von den Regelungen des Tariftreuegesetzes umfasst sind. Sie haben eine größere Gewähr, dass die Unternehmen, die in den Kommunen Steuern zahlen, auch eine Chance haben, im Wettbewerb bestehen zu können. Das heißt, dass das Gesetz auch dazu beiträgt, dass regionale Unternehmen Steuerzahler in unseren Kommunen bleiben können.

Durch die Regelungen, dass ein vergabespezifischer Mindestlohn in Höhe von mindestens 9,18 Euro eingehalten werden muss, haben die Beschäftigten die Gewähr, dass sie bei ihrer Kommune ihren Lohn nicht mehr Aufstocken lassen müssen. Dass Arbeitnehmer bei einer Vollzeittätigkeit nicht auch noch Aufstocken müssen, ist eigentlich auch eine Selbstverständlichkeit, vor deren Hintergrund eigentlich niemand gegen das Gesetz sein kann. Zudem hat aber die Regelung des vergabespezifischen Mindestlohns auch die Auswirkung, dass die Kommunen hier Mittel einsparen, die sie sonst an Aufstocker zu zahlen hätten. Es ist in der Tat richtig, dass Konnexität für die Kommunen entsteht. Allerdings nicht für den angeblichen Verwaltungsaufwand, weil die Kommunen schon heute ausschreiben und somit keine weiteren Mehraufwendungen auf die Kommunen zukommen. Die einzige Belastung, die entsteht ist, dass ein Mindestlohn gezahlt werden muss, der die Beschäftigten nicht zu Sozialhilfeempfängern macht. Ich glaube, dass auch die Kommunen hier sehen, dass dieser Mindestlohn vernünftig ist, um Aufstocken zu verhindern. Und wenn man dann sieht, dass die Kommunen bei den Sozialaufwendungen auch Mittel einsparen, kann man sehen, dass der Aufwand für Konnexität marginal ist – wenn überhaupt.

Meine Damen und Herren, im Laufe der Beratungen hat sich die Zielrichtung des Gesetzes nicht geändert – die Ausgestaltung aber schon. Ursprünglich sollten, bei der Berücksichtigung sozialer Kriterien und von Umweltkriterien Vorabnachweise erbracht werden. Dies wurde von mehreren Anzuhörenden kritisiert und wir haben die Anregung aus der Anhörung, diese Vorabnachweise und verpflichtenden Gütesiegel aus dem Gesetz zu streichen, übernommen. Auch Durchsuchungsmöglichkeiten, die stichprobenartig und bei Verdacht auch ohne richterliche Anordnung möglich sein sollten, haben wir aus dem Gesetzestext gestrichen – was ein direkter Ausfluss der Ausschussberatungen war. Sie sehen also, auch hier gilt das, was wir immer wieder betonen. Wir hören zu und übernehmen auch Anregungen und wir berücksichtigen Bedenken, die geäußert werden.

Ich will ihnen an einem konkreten Beispiel deutlich machen, wie dieses Gesetz in Zukunft wirken wird. Demnächst wird die Marschbahn ausgeschrieben. Nach der bisherigen Rechtslage, müssten sich eine Vielzahl von Familien Sorgen machen, dass sie nicht mehr in der Region Arbeit finden, wenn nicht das bestehende Unternehmen die Ausschreibung gewinnt. Nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz sind die Bieter im Vergabeverfahren in Zukunft aber dazu verpflichtet, alle Beschäftigten zum ortsüblichen Tariflohn zu übernehmen. Das heißt, die Unternehmen konkurrieren nur noch auf Basis ihres qualitativen Angebotes. Die bisherigen Mitarbeiter und ihre Familien haben so die Sicherheit, dass sie von einem möglichen neuen Anbieter zu den bisherigen Konditionen übernommen werden. Und die Kommunen haben die Gewissheit, dass sie nicht durch eine Ausschreibung neue Sozialhilfeempfänger produziert bekommen. Alle – Unternehmen, Mitarbeiter und Kommunen – haben Vorteile durch das Tariftreuegesetz und gleichzeitig wird der Wettbewerb gestärkt. Deshalb kann es nur ein Ja zu diesem Gesetz geben. Ein Nein wäre unverantwortlich.

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