Speech · 23.08.2012 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften

Der SSW hat sich seit jeher dafür ausgesprochen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. In vielen Fällen sind Entscheidungen vor Ort am sinnvollsten. Lösungen für regionale Probleme lassen sich hier häufig schneller und einfacher finden als auf Landesebene. Und die geografische Nähe ist nicht selten auch mit größerer Sachkenntnis verbunden. Doch die räumliche Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung langfristiger Ziele und allgemeiner Grundsätze zählt aus unserer Sicht nicht zu den Aufgaben, die ohne weiteres auf kommunaler Ebene gelöst werden können. Sowohl Landesplanung als auch Regionalplanung sind zu Recht Aufgaben der obersten Planungsbehörde. Die hier vorhandenen Kompetenzen wollen wir auch in Zukunft zielführend im Sinne der verschiedenen Regionen nutzen.

Der Änderung der planungsrechtlichen Vorschriften durch CDU und FDP mag die gute Absicht zugrunde gelegen haben, die kommunale Ebene zu stärken. Dies will ich den Kollegen gar nicht absprechen. Doch wenn man tatsächlich im Sinne der Kommunen handeln will, ist es umso wichtiger, bei drohenden Fehlentwicklungen zu ihren Lasten einzugreifen.
Ich habe schon in der letzten Debatte zu diesem Thema davor gewarnt und muss hier eins deutlich sagen: Wir können und wollen weder einen Konkurrenzkampf um die Trägerschaft der Regionalplanung entfachen noch einen Verlust von Fachlichkeit auf Landesebene in Kauf nehmen. Es deutet sich aber schon heute an, dass die durch CDU und FDP eingeleiteten Änderungen genau zu einem solchen Gegeneinander der Kreise und zum Abbau von Kompetenz auf Landesebene geführt hätten. Auf diesem Weg wäre aus Sicht des SSW ein Keil in die Planungsräume getrieben worden.

Vor diesem Hintergrund ist es absolut folgerichtig, das Gesetz zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften zurückzunehmen. Der Ansatz der Vorgängerregierung ist nett gemeint - führt aber ganz offensichtlich in eine Sackgasse. Die konnexitätsbedingten Mehrausgaben in Höhe von rund 750.000 Euro, die mit der geplanten Änderung auf uns zugekommen wären, bestätigen diesen Eindruck. Statt Streit und Zwietracht zu sähen und Geld zum Fenster hinauszuwerfen das an anderer Stelle fehlt, soll diese wichtige Aufgabe auch weiterhin von der Landesplanungsbehörde übernommen werden. Dass dabei die Kommunen angemessen beteiligt werden, ist doch völlig unstrittig. Und die Einschätzung, dass dieses Verfahren gut funktioniert, wird nicht zuletzt auch von den Betroffenen selbst geteilt.

Was die Änderung des Kommunalabgabengesetztes und die Frage der Straßenbaubeiträge angeht, so wird es sicher immer Diskussionen darüber geben, ob diese gerecht erhoben werden oder nicht. Auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass der SSW durchaus mit mehr Freiheit für die Kommunen hätte leben können, sehen wir diese Änderung als guten Kompromiss. Denn uns ist in dieser Frage immer die Entlastung jener Menschen am wichtigsten gewesen, die eine solche Abgabe vor Probleme stellt. Dies ist im aktuellen Entwurf durch die Möglichkeit der Ratenzahlung gesichert. In der Praxis heißt das, dass Menschen mit niedrigerem Einkommen und geringeren Kreditaussichten auch zukünftig nicht in die Schuldenfalle getrieben werden. Besondere Härten werden damit vermieden und der aus unserer Sicht wichtigste soziale Aspekt bleibt gewahrt.

Selbstverständlich sind die vorliegenden Änderungen das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Tatsache ist, dass die Aufhebung der Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen weder unumstritten noch unproblematisch war. Ich will gerne daran erinnern, dass in dieser Sache auch die kommunale Familie selbst nicht mit einer Stimme gesprochen hat. Und nicht zuletzt lässt sich der Fakt, dass der Wettbewerb unter den Kommunen durch die bisherige Regelung erheblich verschärft wurde, nicht von der Hand weisen. Wir verbinden daher mit dieser Änderung nicht nur die Hoffnung, dass sowohl finanzschwachen Kommunen wie Bürgern geholfen werden kann. Wir denken auch, dass die jetzige Regelung erheblich leichter zu administrieren sein wird.

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