Rääde · 18.12.2009 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes



Bei der letzten Novellierung des Hochschulgesetzes wollte die Große Koalition keine rechtliche Grundlage für die Einrichtung gemeinsamer Studiengänge zwischen Fachhochschulen und Universitäten schaffen. Daher begrüßt der SSW den vorliegenden Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen. Dieser Gesetzentwurf geht über die Möglichkeit der reinen Kooperation zwischen Hochschulen weit hinaus. In einem Koordinierungsgremium sollen Vereinbarungen über Gegenstand, Ausbildungsziel, Grundsätze der Finanzierung und Organisation sowie Beiträge und die Beteiligung an den Einnahmen geregelt werden. Es geht also um sehr viel mehr, als nur um zwei Hochschulen die zusammenarbeiten, es geht darum, gemeinsame Studiengänge einzurichten.

Dabei ist es kein Geheimnis, dass diese Möglichkeit vor allem für den Hochschulstandort Flensburg attraktiv ist. Fachhochschule und Universität kooperieren seit vielen Jahren miteinander, seit der Bologna-Reform wurden außerdem zwischen den beiden Hochschulen Studiengänge aufgeteilt. So kann man zum Beispiel den Bachelor Energie- und Umweltmanagement an der FH, den Master aber an der Universität studieren. Bei dieser Zusammenarbeit wäre es sowohl für die Studierenden als auch die Lehrenden von Vorteil, wenn ein gemeinsamer Studiengang möglich wäre, so dass die jeweiligen Stärken und Schwerpunkte der Hochschulen in Lehre und Forschung genutzt werden könnten. Allerdings muss hier beachtet werden, dass beide Hochschulen von mehr Flexibilität und Spielraum profitieren müssen.

In den letzten Wochen ist es ruhig um die Universität Flensburg geworden. Nach dem Abschluss der Zielvereinbarung zwischen Universität und Ministerium, mit denen sich vor allem das Wissenschaftsministerium blamiert hat, der ausgesetzten Akkreditierung der vermittlungswissenschaftlichen Studiengänge und der geplatzten Präsidentenwahl an der Uni, wird jetzt darauf gewartet, wie es in Zukunft mit der Universität weitergehen soll.

Nach Aussage von Herrn de Jager soll die Niedersächsische Wissenschaftskommission bis März 2010 ein Zukunftskonzept für die Universität vorlegen. Aus Sicht des SSW ist ganz klar das Bekenntnis der Landesregierung zur Sicherung und zum weiteren Ausbau des Hochschulstandortes Flensburg die einzig mögliche Lösung. Es muss eine Lösung sein, die die Einzigartigkeit des Hochschulstandortes Flensburg und die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen stärkt. Es muss eine Lösung sein, die die grenzüberschreitenden Studiengänge sichert und die Besonderheiten der Hochschulen hervorhebt. Und es muss vor allem eine Lösung sein, die der Bedeutung der Universität Flensburg für die Region gerecht wird.

Für den SSW ist es mir besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir hier nicht von einer Fusion der beiden Hochschulen sprechen, wie es zum Beispiel mit der Universität Leuphana in Lüneburg geschehen ist. Die Einrichtung gemeinsamer Studiengänge zwischen der Fachhochschule und der Universität sind ein notwendiger Einstieg, um den Hochschulstandort Flensburg zu stärken. Schwerpunktthemen könnten dabei Neue Energien und Klimaschutz sein, Gesundheit und Verbraucherbildung, Bildung, Kultur oder Wirtschaftswissenschaften. Es geht aber nicht darum, die eine Hochschule in der anderen aufzulösen oder eine Konkurrenzsituation zu schaffen.

Beim vorliegenden Gesetzentwurf steckt der Teufel im Detail. Im Endeffekt sind es nämlich die Hochschulen, die konstruktiv und ehrlich zusammen für eine Sache arbeiten müssen, um den Hochschulstandort Flensburg zu stärken. Ich bin sehr zuversichtlich, dass dies den beiden Hochschulen gelingt und möchte hier für den SSW noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass es jetzt an uns liegt, die Rahmenbedingungen für diese Zusammenarbeit zu ermöglichen.

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