Rääde · 16.11.2011 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes

Mit rein logischem Verstand kann man das Gastschulabkommen zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg nicht verstehen. Laut Gastschulabkommen zwischen den beiden Ländern zahlt Schleswig-Holstein pro Jahr 12,4 Millionen Euro an das Land Hamburg für die Schülerinnen und Schüler, die in Schleswig-Holstein wohnen, aber im Nachbarland zur Schule gehen. So weit, so gut. Ob Hamburg allerdings Schleswig-Holstein für die Schülerinnen und Schüler ebenfalls eine Ausgleichszahlung gibt, die in Hamburg wohnen, aber hier im Land zur Schule gehen, ist nicht klar. Aus dem Gastschulabkommen geht dies nicht hervor. Eine eindeutige Antwort muss das aber noch lange nicht sein.

Richtig unverständlich wird es dann, wenn man sich den Umgang des Landes Schleswig-Holstein mit seinen Schulträgern anschaut. Laut § 113 des Schulgesetzes sind die schleswig-holsteinischen Schulträger verpflichtet, Schulkostenbeiträge an das Land für die Schülerinnen und Schüler zu entrichten, die in Hamburg zur Schule gehen. Ganz egal, ob es sich dabei um eine Ersatzschule oder eine öffentliche Schule dreht. Was die LAG der Kommunalen Landesverbände davon hält, konnten wir in einer Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres lesen. Ich zitiere: „Die Landesregierung als Verhandlungsführer hat es versäumt, die Kommunen rechtzeitig in das Verfahren einzubinden. Sollte in § 113 eine derartige Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, handelt es sich insoweit um einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter, der gegen die Grundsätze der Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden verstößt.“

Das i-Tüpfelchen dieses völlig intransparenten Verfahrens findet sich aber in der Tatsache, dass schleswig-holsteinische Schulträger keinen Erstattungsanspruch gegen das Land für die Schülerinnen und Schüler aus Hamburg haben, die bei uns zur Schule gehen. Natürlich stellt sich hier die Frage, wieso das Land diese Forderung nicht mit in die Verhandlung mit Hamburg zum Gastschulabkommen genommen hat. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass die Grünen heute einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der diesen Missstand endlich aus dem Weg räumen soll.

Aus dem Bildungsausschuss wissen wir, dass es hierbei um cirka 330 Schülerinnen und Schüler und einen Erstattungsanspruch von 360.000 Euro geht. Und wir wissen auch, dass Bildungsminister Klug ein Recht auf Erstattung durch das Land ablehnt, weil er diese Mehrkosten im Haushalt nicht decken kann. Das ändert aber gar nichts daran, dass es nicht nur unlogisch, sondern vor allem auch unfair gegenüber den Schulträgern ist, diese mit den Kosten für die Schülerinnen und Schüler aus dem Nachbarland einfach im Regen stehen zu lassen. Außerdem kann es schon ganz prinzipiell nicht sein, dass sich das Land bei den Schulträgern bedient, dann aber seiner eigenen Bringschuld nicht nachkommt. Die aktuelle Gesetzeslage ist hier also ungerecht den Kommunen gegenüber.

Aus Sicht des SSW war die Entstehung des neuen Gastschulabkommens wirklich haarsträubend. Bis heute liegen keine belastbaren Zahlen vor; bis heute wissen wir nicht, wie viele Kinder und Jugendliche zwischen den Bundesländern hin und her pendeln. Mir ist dabei durchaus bewusst, dass es Einschränkungen durch den Datenschutz gibt. Dies ändert aber nichts daran, dass Schleswig-Holstein 12,4 Millionen Euro pro Jahr zahlt und es dafür kein solides oder transparentes System gibt, vielmehr ist diese Summe als Ergebnis eines Kuhhandels zu umschreiben.

Ein ganz anderer Punkt, der sich in diesem Zusammenhang auch noch mal auftut, ist die Frage nach den Kapazitäten in Schleswig-Holstein. Also, ob es Schleswig-Holstein überhaupt möglich wäre, alle Landeskinder auch im eigenen Land zu beschulen. Von der Stadt Ahrensburg wissen wir, dass dies nicht der Fall ist. In diesem Sinne kommt das Land mit einer Zahlung von 12,4 Millionen Euro an Hamburg wahrscheinlich noch billig davon. Umso unverständlicher ist es, dass die Schulträger dann nicht die Erstattung bekommen, die ihnen zusteht. Dafür ist es höchste Zeit!


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