Rääde · 25.04.2012 Erhalt der Universität Lübeck; Gute Arbeit in der Wissenschaft; Studium und Familie besser vereinbar machen

Erinnern wir uns: Der Ursprung der Überlegungen eine Stiftungsuniversität einzurichten, war der Vorschlag der Landesregierung, die Medizinstudienplätze an der Uni Lübeck zu streichen. Nun haben sich die Universität Lübeck und das Land auf ein Papier geeinigt, mit dem die Uni in eine Stiftungsuniversität umgewandelt werden soll. Was mich aber vor allem interessiert ist das „Kleingedruckte“ in der Vereinbarung.

Der Gründungszweck ist die Verbesserung der Einnahmesituation der Universität. Dazu sollen Zuwendungen von privaten Stiftern eingeworben werden, die die steuerlichen Vorteile des Sitzungsgesetzes nutzen können. Ein „Nullsummenspiel“ ist das nicht. Eine Zustiftung geht immer zu Lasten der Gemeinschaft. Auch müssen wir darauf zu achten, wer die Stifter sind und welche Interessen sie mit ihren Stiftungsgelder verfolgen.

Sicher wird die Uni Lübeck durch Zustiftungen in finanzieller Hinsicht gestärkt. Es ist aber auch ein Schritt in die Privatisierung der Hochschule. Und das darf nicht losgelöst von der Politik geschehen, weil die Stiftungsuni ein Eisbrecher für weitere Privatisierungen in der schleswig-holsteinischen Hochschullandschaft sein kann. Deswegen werden wir ganz genau beobachten, wie sich das weiter entwickeln wird. Denn klar ist: Selbst wenn die Uni Lübeck mit diesem Schritt etwas mehr an Autonomie gewinnt, die Finanzierung der Hochschulen und die Gestaltungshoheit ist und bleibt die Aufgabe des Landes! Klar ist aber auch, dass bei der Finanzierung zukünftig auch der Bund wieder in die Pflicht genommen werden muss.

Erfreulich ist, dass Herr Minister Jost de Jager offensichtlich dazu gelernt hat, wenn er zur Vereinbarung mir der Uni Lübeck feststellt, die Landesregierung sei bei den Hochschulen „weg von Konzentrationsbestrebungen im Land“. Positiv ist zudem, dass Positionen des ASTA berücksichtigt werden. Vor allem sollen die „Rechtsstellung, die Aufgaben und die Organe der Studierendenschaft“ erhalten bleiben. Was die Erhebung von Studiengebühren betrifft verweist der ASTA darauf, dass das Bildungsministerium versucht, die Beantwortung auf die Stiftungsuniversität zu schieben. Das lehnt die Studierendenschaft ab. Die Frage bleibt aber auch im Eckpunktepapier offen. Der ASTA fordert eine klare Position der „Parlamentarier“ und die soll er haben: Mit dem SSW wird es keine Studiengebühren geben – auch nicht durch die „Hintertür“ einer Stiftungsuniversität!

Unklar bleibt, inwieweit der Personalrat und die Gewerkschaften an der Entwicklung des Papiers beteiligt waren. Die Umwandlung wird aber auf jeden Fall erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigten und das tarifvertragliche Gefüge haben. Laut Eckpunktepapier sollen die Beschäftigten bei der Übernahme durch die Stiftung nicht benachteiligt werden. Das soll unter anderem durch einen Überleitungstarifvertrag und der Aufrechterhaltung der Versorgungsansprüche sicher gestellt werden. Auch soll das „gesamte Personal“ im Falle einer Stiftungsauflösung durch das Land übernommen werden. Da die Stiftungsuniversität als Dienstherr und Arbeitgeber aber das Recht erhält „Tarifverträge abzuschließen“, könnten das öffentliche Dienstrecht und die Flächentarifverträge für den öffentlichen Dienst leicht umgangen werden. Dass solche Bedenken begründet sind, haben die GEW und Ver.di bei der Etablierung anderer Stiftungsuniversitäten erfahren müssen. Beim Abschluss von Haustarifverträgen wird es also von der Durchsetzungsfähigkeit der Personalvertretung und der Gewerkschaften abhängen, um bestehende Tarifstandards der Beschäftigten langfristig zu sichern.

Insgesamt sieht der SSW eine Reihe von Problemen. Andererseits will ich sehen, wie die Prozesse konkret weiter laufen. Und wenn es ein Konzept gibt, dann will ich, dass alle Betroffenen dem zustimmen. Es gibt also noch Gestaltungsspielräume. Deswegen wird der SSW dem Antrag der Fraktion „Die Linke“ nicht zustimmen.

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