Rääde · 09.11.2005 Erleichterung öffentlich-privater Partnerschaften

Die Förderung von Public-Private-Partnerschips (PPP) oder zu Deutsch: öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) - scheint ein neues Steckenpferd der Finanzpolitiker in der Bundesrepublik zu werden. Mit diesem Begriff, der eine Vielzahl von gemeinschaftlichen Projekten zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft beschreibt, verbindet sich die Hoffnung, die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte zu lösen, das hohe Leistungsniveau des Staates zu erhalten und gleichzeitig den erheblichen Bedarf an einer modernen Infrastruktur zu decken.

Und in der Tat gibt es einige internationale Erfahrungen - z.B. aus Dänemark, Großbritannien oder den Niederlanden - die gezeigt haben, dass man mit öffentlich-privaten Partnerschaften öffentliche Leistungen nicht nur bis zu 20 % billiger, sondern auch schneller und in einer höheren Qualität herstellen kann. Das war auch einer der Gründe dafür, dass die Bundesregierung und der Bundesrat im Sommer 2005 das „Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften“ beschlossen haben. Allerdings scheint es beim Gesetzgebungsverfahren etwas schnell gegangen zu sein. So hat das Präsidium des Deutschen Städtetages kritisiert, dass die Experten der kommunalen Spitzenverbände mit ihrem gebündelten Sachverstand nicht an der Erarbeitung des Entwurfs für das ÖPP-Beschleunigungsgesetz beteiligt worden sind. Wenn man bedenkt, dass weit mehr als 60% der möglichen ÖPP-Projekte in Deutschland vor allem städtische und kommunale Investitionen umfasst, ist dies schon eine merkwürdige Vorgehensweise. Auch einige unabhängige Experten habe die Eile des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert.

Diese Kritik darf keinen verwundern. Denn neben dem Ausbau von neuen Autobahnen scheint der Gesetzgeber ein großes Betätigungsfeld für ÖPP-Projekte im Auge zu haben. Von Schulen und Verwaltungsgebäuden bis hin zu Kinderbetreuung, Stadtentwicklung und Gesundheit – ja, sogar bei der öffentlichen Sicherheit soll in Zukunft fast jede öffentliche Leistung durch ÖPP-Projekte finanziert werden können. Diese Zielsetzung löst natürlich eine gewisse Skepsis aus.

Auch wenn sich der SSW nicht grundsätzlich gegen ÖPP-Projekte ausspricht, ein Allheilmittel gegen die leeren Kassen der öffentlichen Hand sind sie aus unserer Sicht nicht. Und die CDU-Fachveranstaltung am letzten Mittwoch hier im Landeshaus hat ja gezeigt, dass es bei dem ÖPP noch eine ganze Reihe von ungeklärten Fragen gibt. Zum Beispiel muss es vor allem darum gehen, dass man sichere Rahmenbedingungen und klare Standards für eine größere Nutzung der ÖPP schafft. Und es geht darum, dass die Bestimmungen des ÖPP-Beschleinigungsgesetzes auf Landesebene vernünftig ausgefüllt werden. Ich will hier in diesem Zusammenhang auf einige der wichtigsten Fragen aus SSW-Sicht eingehen.

Ein ÖPP-Projekt macht aus unserer Sicht nur wirklich Sinn, wenn durch eine langfristig angelegte Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Hand und der privaten Wirtschaft öffentliche Infrastrukturprojekte über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlicher zu realisieren sind als bisher. Und dabei muss es insbesondere darum gehen, dass das Risiko von der öffentlichen Hand auf den privaten Anbieter übertragen wird. Mit anderen Worten: ÖPP-Projekte dürfen nicht dazu dienen, dass sich die Privatwirtschaft die Rosinen aus den öffentlichen Leistungen herauspickt.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist, dass die ÖPP-Projekte so transparent wie möglich gestaltet werden - u.a. durch strikte Einhaltung von vergaberechtlichen Vorschriften – auch, um eine wirksame externe Erfolgskontrolle durch die weiterhin verantwortliche politische Ebene zu ermöglichen. Für den SSW ist dabei besonders wichtig, dass das hier in Schleswig-Holstein geltende Tarifreuegesetz durch ÖPP-Projekte nicht durch die Hintertür ausgehöhlt werden darf. Mit anderen Worten: Wir fordern, dass das Tariftreuegesetz auch für ÖPP-Projekte in Schleswig-Holstein weiterhin gelten muss.

Ein letzter Punkt ist die Forderung, dass wir in Schleswig-Holstein nicht den gleichen Fehler machen sollten wie auf Bundesebene. Deshalb müssen die kommunalen Spitzenverbände umfassend in den jetzt folgenden Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Denn es wird entscheidend darauf ankommen, dass wir vor Ort Standards und Grundlagen schaffen, die dafür Sorge tragen, dass die Kommunen tatsächlich von ÖPP-Projekten profitieren und nicht am Ende als „Dummer Hans“ vor den professionellen privaten ÖPP-Projektmanagern dastehen. Denn davon - das darf man in der Diskussion auch nicht vergessen -gibt es ja schon heute einige negative Beispiele. Es ist also wichtig, dass wir umsichtig und weitsichtig mit dem Instrument der öffentlich-privaten Partnerschaften umgehen.

Daher möchte ich auch anregen, dass wir diesen Antrag erst einmal in die Ausschüsse überweisen, denn obwohl die CDU-Fachtagung sehr anregend und interessant war, ersetzt sie nicht die Ausschussberatungen des Landtages.

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