Speech · 18.06.2025 Es braucht ein zentrales Förderprogramm-Management!

„Schleswig-Holstein hat über 350 Förderprogramme, doch die aktuelle Ausgestaltung ist ein Hindernis für deren Wirksamkeit und Gerechtigkeit. Es braucht endlich eine strategische Koordination und ein zentrales Förderprogramm-Management, das Qualität, Wirkung und Zugänglichkeit sichert. Wir schulden es den Bürgerinnen und Bürgern, jedem Euro eines öffentlichen Förderprogramms einen klaren, nachvollziehbaren Nutzen gegenüberzustellen.“

Michael Schunck zu TOP 4 - Große Anfrage „Förderprogramme in Schleswig-Holstein“ (Drs. 20/2429; 20/3131)

Wenn wir heute über die Förderprogramm-Landschaft in Schleswig-Holstein sprechen, dann sprechen wir über ein Fundament öffentlicher Daseinsvorsorge, über wirtschaftliche Entwicklung, Klimaschutz und soziale Teilhabe. Ein gut organisiertes und zielgerichtetes Fördermanagement kann Innovation, Forschung und Unternehmertum stärken und das Land insgesamt nachhaltig voranbringen. Ein schlecht organisiertes und planloses Fördermanagement hingegen vergeudet wertvolle Ressourcen, was ärgerlich ist und was wir uns weder leisten können noch wollen. Die Antwort der Landesregierung auf die entsprechende Große Anfrage der FDP zu den aktuellen „Förderprogrammen in Schleswig-Holstein“ zeigt nun: In Schleswig-Holstein steht dieses potenziell wertvolle Fundament auf ziemlich brüchigem und einigermaßen planlosem Boden.

Die Gesamt-Anzahl an Förderprogrammen beziffert die Landesregierung auf 355. Gleichzeitig räumt sie bereits in der Vorbemerkung ein, dass sie mit keiner einheitlichen Definition für den Begriff „Förderprogramm“ arbeitet – weder ressortübergreifend noch innerhalb der einzelnen Ministerien. Die spitze Bemerkung, dass die Fragestellerin selbst keine konkrete Definition dieses Begriffs formuliert habe, wirkt da wie ein Ablenkungsversuch, der aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass das Nichtvorhandensein eines zentralen Förderprogramm-Managements in der Praxis problematisch ist – und im Übrigen kein neuer Kritikpunkt ist! So kritisiert beispielsweise der Landesrechnungshof seit mindestens 2022 in seinen Bemerkungen, dass es an einem ressortübergreifenden Zuwendungscontrolling fehlt. Was bedeutet das in der Praxis? Es bedeutet: Intransparenz, Inkonsistenz und Ineffizienz. Hier sollte also schleunigst und endlich nachgebessert werden, immerhin geht es um viel Geld!

Die vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage ist ein Dokument von 211 Seiten. 
Ab Seite 26 listet die Landesregierung in Mini-Schriftgröße Informationen in durchgängiger Tabellenform zu allen sogenannten Förderprogrammen aller Häuser auf. Dies war sicherlich eine große Fleißarbeit. Die Aussagekraft der Tabellen ist bei genauerer Durchsicht jedoch eher mäßig, ebenso wie der Gesamt-Output der Programme. So finden sich erschreckend viele leere Zeilen und Spalten, viele Nullbeträge, gleichzeitig viele verstreute Kleinbeträge und sehr häufig die Angaben „Keine“, „Keine Angabe“, „Keine Antwort möglich“, „keine Erfassung“ oder „nicht systematisch erfasst“. Es ist offensichtlich, dass hier niemand den Gesamtüberblick hat – und das wiederum ist problematisch in Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung und wirft kein gutes Licht auf das Controlling.

Wo trotz einer Förderquote von bis zu 100% der Output weit hinter den Erwartungen zurückbleibt (Bsp. MEKUN / „Gewässerschutzberatung“), wo die Verwaltungskosten einen Großteil eines Förderprogramms ausmachen (Bsp. MEKUN / „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“) oder wo Förderrichtlinien an der Realität der potenziellen Empfänger vorbei erstellt werden (Bsp. MEKUN / Weißwangengansschadensrichtlinie vs. MLLEV / Wildgänserichtlinien – quasi Doppelförderung, fehlende Abstimmung der Häuser), da stimmen die Strukturen einfach nicht. Diese Beobachtungen kann man insbesondere für die Einzelpläne 13 und 10, sprich für das MEKUN sowie das Sozialministerium, machen. Diese beiden Häuser verwalten die meisten Förderprogramme, hier wurden in den vergangenen Jahren die meisten neuen Förderrichtlinien herausgegeben. Aber der Output stimmt leider nicht. Und da kommen Fragen auf: Werden Programme und Richtlinien ohne praktischen Anwendungsfall konzipiert? Gibt es keine geeigneten Antragsteller? Sind die Hürden zu hoch, sprich: Gibt es unerfüllbare Kriterien oder erfahren potenzielle Förderempfänger einfach nicht davon, dass es womöglich Fördergelder geben könnte? Hier müsste also dringend einmal „aufgeräumt“ werden – dies ist Verantwortung der Landesregierung und der Häuser!

Die wichtigste Erkenntnis und Forderung bleibt für uns jedoch: Es braucht endlich eine strategische Koordination und ein zentrales Förderprogramm-Management, das Qualität, Wirkung und Zugänglichkeit sichert – und gegebenenfalls auch Konsolidierungspotenziale identifiziert. Dazu gehört im Übrigen natürlich auch die Vereinheitlichung und überhaupt flächendeckende Ermöglichung der digitalen Antragstellung – dies ist laut der Tabellen bislang nur bei einem Bruchteil der Programme möglich. Schleswig-Holstein hat über 350 Förderprogramme, doch die aktuelle Ausgestaltung ist ein Hindernis für deren Wirksamkeit und Gerechtigkeit. Wir schulden es den Bürgerinnen und Bürgern jedoch, jedem Euro eines öffentlichen Förderprogramms einen klaren, nachvollziehbaren Nutzen gegenüberzustellen.

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