Rääde · 26.01.2022 Es ist gut, dass das Spiel endlich Regeln hat!

„Illegale Angebote sollen künftig zurückgedrängt werden und Grauzonen sowie Regelungswirrwarr sollen künftig der Vergangenheit angehören. Das begrüßen wir.“

Lars Harms zu TOP 2 - Gesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Besteuerung von Online-Casinospielen (Drs. 19/3324)

Mit dem vorliegenden Gesetz, soll das Nutzen von Online-Casinospielen eine Gleichstellung erfahren. Wie auch bei den Spielbanken bereits geschehen, sollen die Casinospielkonzessionen nach einem klaren Vergaberecht geordnet werden und die Gewinne versteuert werden.  Dies war bisher nicht geregelt. Daher folgt nun eine Anpassung. Darüber hinaus wird das Spielhallengesetz ebenfalls angepasst. Ganz grundsätzlich wird das Thema Glücksspiel in der gesamten Bundesrepublik neu aufgesetzt. Illegale Angebote sollen künftig zurückgedrängt werden und Grauzonen sowie Regelungswirrwarr sollen künftig der Vergangenheit angehören. Das begrüßen wir. Denn wie wir es auch schon in früheren Debatten gesagt haben: Jedes Spiel braucht Regeln. Und vor allem ist es wichtig, dass Spieler als auch Anbieter diese Regeln kennen und verstehen. Dieser Gesetzentwurf soll genau dazu beitragen. 
Die regierungstragenden Fraktionen haben, wie es im vorliegenden Entwurf zu lesen ist, weitere Anpassungen vorgenommen, wie etwa die zusätzliche Unterstützung der Suchtprävention in Form von Forschungstätigkeiten, Einschränkungen bei den Spielhallenkonzessionen sowie einer erhöhten Förderung des Sports. Wer sich den Landeshaushalt einmal genauer ansieht, der kann auch erkennen, dass sich die erhöhten Summen durchaus im Haushalt widerspiegeln. Das ist für das Land wirklich eine positive Entwicklung, weil man im Bereich des Sports und auch im Kulturbereich, mit im Vergleich überschaubaren Summen doch sehr viele Menschen erreichen kann. Und auch in der Suchtarbeit steigen die Summen. Und wenn die Summen dazu noch wachsen, umso besser. Das ist, wie bereits gesagt, der eine Aspekt der Einnahmen. 

Mit einem ganz anderen Hintergrund und auch mit einer anderen Zielrichtung, setzt sich der Aspekt der Präventionsarbeit zusammen.  Das Thema Prävention fand großen Raum in der Anhörung, die im Laufe der Beratungen stattgefunden hat. Zu Recht. Denn jedes Glücksspiel kann süchtig machen und eine Sucht ist eine ernstzunehmende Krankheit, die Einzelne, aber auch deren Angehörigen vor allem psychischen und finanziellen Schaden zufügen kann. Und zwar erheblich. Es gilt daher einen Weg zu finden, einen rechtlichen Rahmen aufzustellen, der das Suchtpotential minimiert, ohne das Spielen komplett zu unterbinden. Der Staatsvertrag wird hiermit in einem wichtigen Baustein umgesetzt. Und das ist genau richtig so!

Gesundheitsschutz und Prävention ist seit Beginn der Pandemie in aller Munde.
Auch der Staat hat eine enorme Aufklärungskampagne für die gesamte Bevölkerung betrieben. Was ich damit deutlich machen will ist, dass ein Informationsaustausch, ein Gespräch immer einen erheblichen Unterschied machen kann. Konkret denke ich dabei an das Potential, das in der Aufklärung über Sucht und Glücksspiel liegt, insbesondere in Bezug auf die junge Generation. Ich weiß, dass an vielen Schulen in unserem Land über dieses und ähnliche Themen gesprochen wird. Und natürlich weiß ich auch, dass ein solcher Inhalt, derzeit wohl kaum einen Platz im Unterricht hat. Die Bildungseinrichtungen im Land sind auf Grund der derzeitigen Situation im Ausnahmezustand. Das ist auch gut nachvollziehbar. Was mir wichtig zu betonen ist, dass diese Ebene der Prävention nicht vergessen wird, denn wie bereits angemerkt, das Potential der Prävention ist groß. Für uns als SSW kann ich abermals feststellen, dass es ein durchaus ausgeglichener Weg ist, der hier gegangen wird. Es ist gut, dass das Spiel endlich Regeln hat!

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