Speech · 11.12.2025 Finger weg vom Geld der Studierenden!
„Das größte Ärgernis bleibt aber die Härtefallregelung bzw. die Tatsache, dass es bis dato keine Idee gibt, wie sie aussehen soll. Dabei wurde sie mehrmals vollmundig angekündigt. Aber ich gebe nun einmal nichts auf Insta-Posts, sondern erwarte, dass die Härtefallregelung in der Drucksache belastbar festgelegt wird. Leider Fehlanzeige.“
Jette Waldinger-Thiering zu TOP 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Gesetze (Drs. 20/3279)
Die Kultusministerin scheint sich von den Studierenden ein etwas verzerrtes Bild zu machen: lebenslustige junge Leute, bei denen Geld keine Rolle spielt. Tatsächlich ist durch die rasant gestiegenen Mieten und die Verteuerung der Lebenshaltungskosten das Studium für immer größere Bevölkerungskreise nicht mehr finanzierbar.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich das überlange und komplizierte Bafög-Verfahren kritisieren, das Interessenten vom Studium anhält. Wer nämlich nicht zwei oder drei Monate zu Beginn des Wintersemesters überbrücken kann, kann einfach nicht studieren. Er oder sie muss dann eine Alternative suchen. Das ist ein unhaltbarer Zustand, der bedauerlicherweise seit Jahren bekannt ist. Die online-Bearbeitung der Anträge ist immer noch nicht gewährleistet und die Anerkennung von Folgeanträgen ist viel zu kompliziert.
Die finanzielle Lage vieler Studierender ist desolat.
Aber die Landesregierung ignoriert diesen Fakt. Stattdessen kommt sie mit einem so genannten Verwaltungsbeitrag um die Ecke, der direkt den Studierenden ins Portemonnaie greift, ohne eine konkrete Service-Verbesserung in Aussicht zu stellen. Ich bin davon überzeugt, dass viele Studierende der Erhöhung ihres Semesterbeitrages zugestimmt hätten, wenn der Verwaltungsbeitrag genutzt werden würde, um die Bewilligungsfristen fürs Bafög zu senken. Aber stattdessen rätseln alle, was mit dem Geld geschehen soll. Das sagen sogar die Hochschulverwaltungen – und die sollen die Änderung schließlich umsetzen.
Und es ist ja nicht so, als ob mir die Frage nach dem Verwendungszweck eben erst eingefallen wäre. Die Opposition hat gefragt; mehrfach: hier im Plenum, im Ausschuss und nicht zuletzt im persönlichen Gespräch. Weil es aber keine Antwort gibt bis auf einen Verweis auf Vorhaltekosten, keimt bei mir der Verdacht, dass die Studierenden einfach geschröpft werden sollen.
Das ist kein gutes Signal für den Studienstandort Schleswig-Holstein. Das sagen übrigens auch die Studierenden.
Das größte Ärgernis bleibt aber die Härtefallregelung bzw. die Tatsache, dass es bis dato keine Idee gibt, wie sie aussehen soll. Dabei wurde sie mehrmals vollmundig angekündigt. Aber ich gebe nun einmal nichts auf Insta-Posts, sondern erwarte, dass die Härtefallregelung in der Drucksache belastbar festgelegt wird. Leider Fehlanzeige.
Ich schlage vor, dass die Härtefallregelung an den Bafög-Bezug gekoppelt wird. Wer Bafög bezieht, wird von der den neuen Verwaltungsbeitrag befreit werden. Das ist zugegebenermaßen nicht die optimale Lösung, weil Studierende knapp an der Bafög-Grenze außen vor bleiben, aber zumindest hätten wir überhaupt eine Lösung.
Zusammengefasst bleibt an dem Entwurf nicht viel übrig: er stellt eine finanzielle Mehrbelastung für eine finanziell nicht besonders rosig ausgestattete Bevölkerungsgruppe in Aussicht, nennt keinen konkreten Verwendungszweck und setzt die Ankündigung einer Härtefallregelung nicht um.
Wenn Studierende so eine Leistung abliefern würden, bekämen sie dafür nicht einen einzigen Punkt.