Rääde · 05.07.2018 Freifunk fördern!

TOP 14 - Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen Rede zu Protokoll gegeben

„Für die örtlichen Freifunk-Vereine ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit enorm wichtig, weil sie dann auf den Kosten nicht privat sitzen bleiben!“

Als wir das letzte Mal im Plenum über den Freifunk sprachen, wies ich bereits darauf hin, dass der Bundesgerichtshof 2013 in einem Urteil festgestellt hatte, dass die Nutzbarkeit des Internets ein Wirtschaftsgut sei, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung sei. Eine funktionierende Internetverbindung ist für viele Berufe inzwischen unverzichtbar. Doch immer noch gibt es Lücken. Und immer noch gibt es zu wenige kostenfreie Zugänge ins Internet. Der SSW unterstützt darum ausdrücklich alle Initiativen, die einen kostenfreien Zugang ermöglichen.

In Flensburg hat der SSW Freifunk-Router finanziert und zur Verfügung gestellt. Diese gewähren im Verbund mit anderen zumindest in der Innenstadt einen kostenlosen Internetzugang. Jeder, der auf der Straße vorbeigeht, kann sich kostenlos einloggen und das Internet nutzen. Eine Mitgliedschaft bei Freifunk ist nicht nötig. 

Die Flensburger Freifunkerinnen und Freifunker haben daneben einen Internet-Zugang in der Notaufnahme der Diako ermöglicht. Diese nutzen täglich viele Patienten, um sich per Whatsapp zu Hause zu melden. Das wird als besonders hilfreich geschätzt.

Dieser Service der Freifunker und Freifunkerinnen ist unkompliziert, niedrigschwellig und nicht kommerziell.  Damit ist die Definition der Gemeinnützigkeit erfüllt. Das ehrenamtliche Engagement der Freifunk-Initiativen dient dem Gemeinwohl. Doch die Abgabenordnung der Finanzverwaltung kennt freie Netze noch nicht als gemeinnützig an.

Für die örtlichen Freifunk-Vereine ist aber die Anerkennung der Gemeinnützigkeit enorm wichtig, weil sie dann nämlich auf den Kosten nicht privat sitzen bleiben, die durch die Bereitstellung der VPNs, also der Netzpläne und Gateways zum Schutz der Freifunker vor der Störerhaftung entstehen. Auch die Hardware, um Funkinseln miteinander zu vernetzen, kostet Geld. Die Finanzierung durch Spenden hängt wiederum von der Gemeinnützigkeit ab, denn ohne dessen Anerkennung, können Spenden nicht von der Steuer abgesetzt werden. 

Bundesweit formieren sich inzwischen Initiativen zur Aufnahme der Freifunker-Vereine in die Abgabenordnung. Die Nürnberger Freifunker beispielsweise suchen händeringend nach Spenden, um gegen die Abgabenordnung klagen zu können. In Lübeck unterstützt der Verein Chaotikum die Freifunker als juristische Person. Über diese Konstruktion eines gemeinnützigen Dachvereins kann man steuerlich absetzbar an Freifunk Lübeck spenden. 

Ich bin aber von davon überzeugt, dass statt vieler Einzelverfahren und Sonderwege eine Erweiterung der Abgabenordnung der bessere Weg ist. Daneben gewährt es noch einen weiteren Vorteil: Die Freifunker erhoffen sich neben den finanziellen Aspekten vor allem mehr Anerkennung. Immer noch herrscht nämlich von öffentlicher Seite Skepsis gegenüber den Freifunkern vor. So sträubte sich die Flensburger Verwaltung gegen eine Kooperation mit den vermeintlichen Hackern, als es darum ging, einen W-LAN-Zugang im Bürgerbüro anzubieten. 

Ich verbinde darum mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit eine Anerkennung des Engagements der Freifunkerinnen und Freifunker. Und das ist dringend nötig.

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